Donnerstag, 18. September 2014

Coface Statement zur Insolvenzanfechtung: Stand 18.09.2014, Quelle Makler Newsletter Coface

Insolvenzanfechtung




Das Thema der Insolvenzanfechtung wird am Kreditversicherungsmarkt diskutiert und auch Coface setzt sich mit dieser Thematik im Sinne der Interessen unserer gemeinsamen Kunden auseinander.
 
Wichtig ist uns an dieser Stelle, dass wir bereits mit unserem Standard-Wording eine Basisabsicherung für alle unsere Kunden – unabhängig vom Kreditversicherungsprodukt – bieten. Bei Geltung deutscher Gesetze gilt:
 
"Ist der Versicherungsnehmer aufgrund einer Insolvenzanfechtung nach §§ 129 InsO gesetzlich verpflichtet, Zahlungen, die er vom Kunden vor dessen Insolvenz erhalten hat, zurückzuerstatten, kann er den Schaden für nach § 144 InsO wieder aufgelebte Forderung, der infolge der daraus resultierenden Forderungsausfälle entsteht, geltend machen. Diese Forderungen werden bei der Berechnung des versicherten Ausfalls berücksichtigt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 
- Die Forderungsausfälle beziehen sich auf im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme versicherte Forderungen.
- Die Bestimmungen und Bedingungen des Versicherungsvertrages wurden durch den Versicherungsnehmer eingehalten.
- Der Versicherungsnehmer ergreift nach Abstimmung mit dem Versicherer alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Rückforderungsansprüche.
- Die betroffenen Forderungen werden zur Insolvenztabelle angemeldet.
- Der Versicherungsnehmer weist dem Versicherer die Rückerstattung an die Insolvenzmasse nach.“

 
Dies bedeutet es können nur dann Deckungslücken für unsere Versicherungsnehmer entstehen, falls ein Insolvenzverwalter so hohe Forderungen anfechtet und zurückfordert, die dann nicht mehr in das bestehende Limit passen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen ist dies aber nur in sehr seltenen Fällen überhaupt relevant. Die aktuell am Markt erhältliche Zusatzdeckung bietet für zukünftige Forderungen (ab dem Abschluss der Zusatzdeckung, aber nicht für bestehende Forderungen rückwirkend) Deckungsschutz in erweitertem Umfang an, jedoch nur dann, wenn gleichzeitig mit der bestehenden Zusatzversicherung ein Kreditversicherungslimit bestanden hat und keine drohende Insolvenz erkennbar war.
 
Obwohl wir ebenfalls Lösungsansätze für unsere Kunden prüfen so meinen wir, dass eine gute anwaltliche Unterstützung im Falle einer Rückforderung des Insolvenzverwalters eine sehr effiziente Lösung zur Abwehr ggf. unberechtigter Rückansprüche ist. Gerade hier ist eine bestehende Kreditversicherung ein gutes Argument für unsere gemeinsamen Versicherungsnehmer: Da ein Limit des Kreditversicherers bestand, kann dem Versicherungsnehmer aus unserer Sicht kaum unterstellt werden, dass dieser von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Bonitätsverschlechterung gewusst haben muss. Schon das bestehende Limit des Versicherers macht deutlich, dass auch dem Versicherungsträger keine Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz vorlagen. In diesem Fall scheint uns die Argumentation des Versicherungsnehmers, gutgläubig ohne Kenntnis negativer Veränderungen in der Bonität des Debitoren gehandelt zu haben, sehr naheliegend und dürfte in der Mehrzahl der Fälle von den Gerichten auch akzeptiert werden.
 
Es bleibt zu hoffen, dass im Rahmen der anstehenden gesetzlichen Änderung des Anfechtungsrechts die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung als solches verschärft und damit das Risiko für den Gläubiger verringert wird. „Die Reform muss wieder die Interessen der redlichen Unternehmen in den Mittelpunkt rücken und darf diese bei Anfechtungsklagen nicht an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs treiben“, so Jan Völker, Leiter Recht & Compliance bei der Coface.
 
Wir halten Sie über den Fortgang unserer Überlegungen zur Absicherung von Insolvenzanfechtungsansprüchen informiert und stehen Ihnen für Rückfragen oder weitere Informationen gern zur Verfügung.

Dienstag, 9. September 2014

Das Wellpappenwerk Degenhardt hat Insolvenz angemeldet

Grevenbroich: Das Kapellener Traditionsunternehmen Degenhardt hatte Ende des vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatte die Wellpappen-Fabrik angekündigt, den Betrieb in Grevenbroich aufgeben und nach Inden im Kreis Düren ziehen zu wollen. Der damalige Firmenchef Dennis Degenhardt hatte die Wirtschaftsförderung der Stadt kritisiert und von mangelnder Unterstützung gesprochen. Jetzt wurde bekannt, dass der Umzug nicht funktioniert hat - stattdessen steht die Firma am Standort Kapellen vor dem Aus.
"Es stimmt", bestätigte Geschäftsführerin Nadine Degenardt auf Anfrage unserer Redaktion: "Wir mussten Insolvenz anmelden. Der Umsatz ist eingebrochen." Degenhardt hatte in den vergangenen Monaten ihren Bruder Dennis als Geschäftsführer abgelöst und versucht zu retten, was zu retten ist. Die Zukunft ist derzeit völlig unklar, die Mitarbeiter sind stark verunsichert. "Zunächst ist das Gehalt der nächsten drei Monate durch die Agentur für Arbeit gesichert", sagt Dieter Seifert von der Gewerkschaft Verdi: "Was danach wird, weiß derzeit aber niemand." Ein Insolvenzverwalter werde eingesetzt. Er müsse entscheiden, ob die Firma weiter existieren könne. "Aus meiner Sicht sieht es nicht gut aus. Ich befürchte, dass das Unternehmen plattgemacht wird", betont Seifert. Insgesamt 40 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel....

Quelle: NGZ

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/wellpappe-fabrik-meldet-insolvenz-an-aid-1.4503229

Montag, 4. August 2014

Europa ist ein Kontinent von säumigen Schuldnern

Alarmierende Studie: Das europäische Zahlungsverhalten lässt sehr zu wünschen übrig. Nur 75 Prozent der Rechnungen werden pünktlich beglichen. Im Süden schiebt man offene Zahlungen besonders gern auf.
Die Welt. 04.08.2014 Von Carsten Dierig

In Europa herrscht eine schlechte Zahlungsmoral. Lediglich 75 Prozent der Unternehmen und Privatkunden begleichen pünktlich ihre Rechnungen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Studie "Europäische Zahlungsgewohnheiten" von Deutschlands größtem Inkasso-Anbieter EOS, die der "Welt" exklusiv vorliegt. "Das Zahlungsverhalten in Europa ist stark verbesserungswürdig", sagt EOS-Geschäftsführer Klaus Engberding. Vor allem Industrieunternehmen seien säumige Zahler.
Besonders schlecht ist die Zahlungsmoral im Südosten Europas. In Bulgarien und Rumänien etwa werden gerade einmal 70 Prozent der Rechnungen termingerecht bezahlt. Und auch in Griechenland und der Slowakei bleibt der Wert mit 71 Prozent unterdurchschnittlich. Besser sieht es dagegen in Frankreich und vor allem in Deutschland aus.

Während immerhin 80 Prozent der Franzosen zuverlässig zahlen, begleichen hierzulande sogar 83 Prozent fristgerecht ihre Rechnungen. "Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen in Europa sind sehr unterschiedlich – da ist es nicht überraschend, dass wir unterschiedliches Zahlungsverhalten beobachten", sagt Engberding.

Trotzdem ist der Manager entsetzt. "Im internationalen Vergleich ist der deutsche Wert zwar relativ gut. Betriebswirtschaftlich gesehen ist diese Zahl trotzdem alarmierend." Schließlich bedeute sie, dass fast jeder sechste Kunde in Deutschland seine Rechnungen verspätet oder am Ende gar nicht bezahlt.

Zahlungsausfälle gefährden Existenzen

Komplettausfälle gibt es nach EOS-Angaben hierzulande in rund zwei Prozent der Fälle und damit halb so oft wie im europäischen Durchschnitt. "Nur zwei Prozent Zahlungsausfälle in Deutschland – das hört sich niedrig an, ist aber absolut betrachtet ein schwindelerregend hoher Betrag", sagt Engberding. Am Ende gehe es noch immer um viele Milliarden Euro.
Und das gefährde Existenzen. "Liquiditätsmangel ist eine der häufigsten Insolvenzursachen", beschreibt der Geschäftsführer. Vor allem Kleinbetriebe sind gefährdet, wenn ihre Leistungen zu spät oder gar nicht bezahlt werden. "Die Zahlungsausfälle belasten die Renditen der Unternehmen und können am Ende Arbeitsplätze kosten."

Gründe für die schlechte Zahlungsbereitschaft gibt es viele. Bei den Privatkunden listet die Studie, für die TNS Infratest im Auftrag von EOS 2600 Finanzexperten aus zwölf europäischen Ländern befragt hat, an oberster Stelle einen vorübergehenden Liquiditätsengpass auf, gefolgt von Arbeitslosigkeit und Vergesslichkeit.

Bei Unternehmenskunden wiederum steht ebenfalls ein momentaner Liquiditätsengpass an erster Stelle. Zweithäufigster Grund sind Zahlungsausfälle bei eigenen Kunden. Darüber hinaus werden aber auch Insolvenz, mangelnde Professionalität bei der Rechnungsbearbeitung und vorsätzliches Nichtbezahlen genannt.

Firmen haben Angst, Kunden zu verlieren

Vor allem in Osteuropa trauen Rechnungssteller ihren Kunden betrügerische Absichten zu. Stattliche 25 Prozent der befragten Unternehmen wittern Betrug vonseiten der Privatkunden und immer noch 19 Prozent vonseiten der Firmenkunden.

"Dass so viele Befragte davon ausgehen, dass ihre Kunden nicht vorhaben, ihre Rechnungen zu zahlen, liegt sicherlich auch an dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem wir uns in Europa bewegen", sagt Hans-Werner Scherer, der Vorsitzende der Geschäftsführung der EOS Gruppe. Schließlich sei durch hohe Arbeitslosigkeit wenig Geld im Umlauf und die Kaufkraft dadurch gering. "Eine angespannte finanzielle Situation zwingt zwar niemanden zu unredlichem Handeln, sie ist aber ein Nährboden."

Aus Sicht von EOS sind es aber nicht alleine Notsituationen, die Kunden davon abhalten, Rechnungen zu begleichen. "Die Angst vor Kundenverlusten lässt viele Unternehmen im Umgang mit säumigen Zahlern zögerlich werden", glaubt Klaus Engberding, der bei der Otto-Tochter für das Deutschlandgeschäft zuständig ist. Und das würden einige Kunden nicht nur bemerken, sondern auch ausnutzen.

Mängel beim Forderungsmanagement

"Wenn ich als Kunde lerne, dass Zahlungsverzögerungen nicht konsequent verfolgt werden, ist das kein Wunder." Engberding moniert in dem Zusammenhang ein Kulturproblem in der Unternehmenslandschaft. "Das Forderungsmanagement wird häufig nicht professionell genug betrieben", sagt der Manager und wundert sich mit Verweis auf die noch frischen Erfahrungen aus der Finanzkrise.

In Deutschland lassen Schätzungen zufolge lediglich 40 Prozent der Unternehmen ihre Rechnungen von Inkasso-Dienstleistern eintreiben, 60 Prozent haben ein eigenes Mahnwesen. EOS, die 2012 bei rund 20.000 Kunden auf gut eine halbe Milliarde Euro Umsatz kamen, sehen mittlerweile aber eine steigende Nachfrage.

Deutliche Verbesserungen bei den Zahlungsgewohnheiten scheinen vorerst trotzdem nicht in Sicht. Zwei Drittel der befragten Unternehmen jedenfalls rechnen der Umfrage zufolge nicht mit einer Verbesserung der Zahlungsmoral in den kommenden zwei Jahren. In Westeuropa ist die Skepsis dabei deutlich höher als im Osten. Dabei gilt: Je schlechter die derzeitige Zahlungstreue, desto höher sind die Hoffnungen auf eine Verbesserung der Zahlungsmoral.

Beschränkte Zahlungsfristen

Hilfe von der Politik hat es zuletzt schon gegeben. Seit wenigen Tagen gilt in Deutschland das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr", das auf eine europäische Richtlinie zurückgeht. Danach dürften Zahlungsfristen in der Regel nicht mehr als 30 Tage betragen, um die Liquidität und damit die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.

Vertragsklauseln, nach denen zum Beispiel Handwerker bis zu 90 Tage auf ihr Geld warten müssen, gehören damit der Vergangenheit an. "Das ist ein gutes Zeichen für den Mittelstand und die Zahlungskultur in Deutschland", kommentiert Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Deutschland allerdings hatte im europäischen Vergleich ohnehin schon deutlich kürzer Zahlungsziele als Kunden in anderen EU-Ländern.
Europaweit liegt der Durchschnitt bei 37 Tagen. Dabei haben Privatleute im Mittel 28 Tage Zeit, Firmenkunden 42. Mit die längsten Fristen gelten bislang in Spanien mit 42 Tagen für Privatleute und 64 Tagen für Geschäftskunden sowie in Griechenland mit 42 beziehungsweise 56 Tagen.

Im Vergleich zu den Nachbarn in Westeuropa zahlen die Deutschen ihre Rechnungen und Forderungen überdurchschnittlich termingerecht
Im Vergleich zu den Nachbarn in Westeuropa zahlen die Deutschen ihre Rechnungen und Forderungen überdurchschnittlich termingerecht Foto: Infografik Die Welt 
 
 

Montag, 30. Juni 2014

Euronext congratulates Coface on its successful listing in Paris

- €832 million placed; market capitalisation of €1.63 billion -
 
Paris – 27 June 2014 – Euronext today congratulated Coface, one of the world’s leading trade credit insurance companies, on listing in Compartment A of its regulated market in Paris (ticker code: COFA).
Ranked third worldwide in trade credit insurance, Coface has been assessing and preventing credit risks and protecting companies from the risk of default by clients for nearly 70 years. Its expertise is based on its unique knowledge of companies’ payment behaviour and on the expertise of its 350 underwriters located close to clients and their debtors. Present directly or indirectly in 97 countries and supported by its 4,440 employees, Coface secures the transactions of over 37,000 companies in more than 200 countries.

Coface was listed through the admission to trading of the 156,841,307 shares making up its equity including 79,989,067 existing shares sold by Natixis under a Global Offering[1] before potential exercise of the over-allotment option.
The admission and issue price of Coface shares was set at €10.40per share. Market capitalisation was €1.63 billion on the day of listing. The placement totalled €832million.

Anthony Attia, Chairman and CEO of Euronext Paris, said “We are delighted with the successful listing of Coface, a world leader in a rapidly expanding field of business, on our regulated market in Paris. By putting their trust in Euronext, Coface has confirmed our role as a benchmark for international companies, thanks to out unparalleled visibility and outstanding access to a large community of investors.”
Marc Lefèvre, Euronext’s Head of Business Development and Client Coverage, Listings, noted “We are very happy to welcome Coface back to listing on Euronext. This is an historic and particularly promising day, with three major listings on two of our markets—Paris and Amsterdam[2]—illustrating our commitment to being a major financial centre in Europe.”

Coface CEO Jean-Marc Pillu said:“During the IPO, we received a warm welcome from investors, who were particularly receptive to us, both in France and abroad. This makes us proud of the work of our teams around the world to build a solid group, which is profitable and has confirmed growth prospects. The IPO is a positive development for the Coface Group. Thanks to the diversity of our shareholding structure, which reflects the multinational dimension of Coface, we can continue to grow, innovate and offer credit insurance solutions that meet the needs of our customers worldwide.”

To celebrate, Coface rang the opening bell for trading on financial markets, accompanied by its advisers and Euronext staff.


[1]The Global Offering was made up of a Public Offering that included an Open Price Public Offering and a Global Placement with institutional investors in France and other countries.
[2]Worldline (placing €575 million) on Euronext Paris and IMCD (placing €462 million) on Euronext Amsterdam.


https://www.euronext.com/ipo-detail/492322/FR0010667147-XPAR/Coface%20SA 

Coface startet Börsengang in Paris


Der Kreditversicherer Coface geht an die Pariser Börse. Der Börsengang würde mehrere Hunderte Millionen Euro einbringen. Danach will Coface neue Produktangebote für Mittelständler auf den Markt bringen.

Mit dem Verkauf an seiner Tochte Coface will die Investmentbank Natixis sich unter anderem auf das Firmenkundengeschäft konzentrieren. Quelle: AFP

Paris: Der weltweit drittgrößte Kreditversicherer Coface geht Ende des Monats an die Pariser Börse. Die französische Investmentbank Natixis will sich mit dem Verkauf eines Mehrheitsanteils an seiner Tochter Coface auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: das Firmenkundengeschäft, die Vermögensverwaltung und spezialisierte Finanzdienstleistungen. Der Börsengang von Coface würde ihr in der Mitte der Preisspanne 832 Millionen Euro einbringen. Dem Börsenkandidaten selbst fließt kein Geld zu. Der Kreditversicherer legte die Preisspanne am Montag auf 9,60 bis 11,20 Euro fest, die Zeichnungsfrist läuft bis zum 26. Juni. Verkauft werden sollen knapp 80 Millionen Aktien; dazu kommt bei großer Nachfrage eine Platzierungsreserve von 15 Prozent. Am 27. Juni soll Coface sein Debüt an der Pariser Euronext feiern. Begleitet wird der Börsengang von JPMorgan und Natixis.
Exportkreditversicherer sind vor allem für den internationalen Handel wichtig. Sie sichern Lieferanten gegen das Risiko ab, dass der Abnehmer ihrer Waren nicht zahlen kann oder will. Nummer eins auf dem Markt ist die Allianz -Tochter Euler Hermes, deren Marktanteil im Jahr 2012 die Ratingagentur Moody's auf 33 Prozent beziffert. Coface liegt mit 14 Prozent auf Platz drei knapp hinter der niederländischen Atradius, die nicht börsennotiert ist. Euler Hermes ist an der Börse rund 3,9 Milliarden Euro wert, Coface käme in der Mitte der Preisspanne auf gut 1,6 Milliarden Euro. Sie ist in Polen und Deutschland auch im Forderungsmanagement (Factoring) aktiv.


Nach dem Börsengang will Coface neue Produktangebote für Mittelständler auf den Markt bringen und ihr Netz in den nächsten fünf Jahren um zehn Länder erweitern. Noch kommt mehr als die Hälfte des Umsatzes aus Nord- und Westeuropa, Lateinamerika wird aber immer wichtiger.
Coface war 1946 als staatliche französischer Exportkredit-Agentur gegründet worden. 1994 wurde sie privatisiert und 2002 von Natixis übernommen. Im vergangenen Jahr sank der Umsatz um 1,6 Prozent auf 1,49 Milliarden Euro, die Prämieneinnahmen gingen um 0,9 Prozent zurück. Das Unternehmen hinkt laut Moody's seinen großen Wettbewerbern bei der Rendite hinterher.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/versicherungen/tochter-von-investmentbank-natixis-coface-startet-boersengang-in-paris/10050858.html 

Mittwoch, 4. Juni 2014

COFACE:

Neuregelung zur Vereinbarung
des Eigentumsvorbehaltes





 
Die Durchsetzung umfassender Eigentumsvorbehaltsregelungen ist nicht für jeden Versicherungsnehmer machbar. Der Verzicht auf die rechtswirksame Vereinbarung der Erweiterungs- und Verlängerungsformen des Eigentumsvorbehaltes wurde in Ausnahmefällen auf ausdrücklichen Wunsch von Versicherungsnehmern bisher mit sogenannten „Bemühensklauseln“ gelöst. Um verständlichere und praktikablere Lösungen für solche Fälle anbieten zu können, haben wir eine neue und einfachere Formulierung erarbeitet.
 
Der nachstehende Text wird zukünftig die bisherigen „Bemühensklauseln“ ablösen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Eigentumsvorbehaltes für die Versicherungsnehmer und den Kreditversicherer bitten wir um Verständnis, dass auch die neue Formulierung nur bei Bedarf sowie nach eingehender Prüfung des Einzelfalls für Neu- und Bestandsverträge vereinbart werden kann:
 
EIGENTUMSVORBEHALT
 
Forderungen aus Warenlieferungen an Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sind nur versichert, wenn der Versicherungsnehmer den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen einfachen Eigentumsvorbehalt und seine Erweiterungen in Form der Kontokorrent-/Salden-, Verarbeitungs-/ Verbindungs- und Vorausabtretungsklausel sich gegenüber seinen Kunden spätestens bei der Übergabe der jeweiligen Ware vorbehält.
Abweichend von der Regelung zum Eigentumsvorbehalt besteht für Forderungen auch dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Verlängerungs- und Erweiterungsformen des Eigentumsvorbehaltes nicht vereinbaren kann.
 
Im Einzelfall behält sich der Versicherer vor, den einfachen Eigentumsvorbehalt und seine Erweiterungen dennoch ausdrücklich zur Bedingung des Versicherungsschutzes zu machen.
 
COFACE zum BGH Urteil:


BGH-Urteil „Anrechnungsklauseln in der Warenkreditversicherung“ vom 22.01.2014




Wir haben das Urteil des Bundesgerichthofes zur Anrechnung von Zahlungseingängen zu den Versicherungsbedingungen eines deutschen Wettbewerbers zur Kenntnis genommen.
 
Unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Ausfuhrkreditversicherung / Warenkreditversicherung weichen hinsichtlich der Anrechnung der Zahlungseingänge von den durch den BGH beurteilen Bedingungen erheblich ab. Unsere Bedingungen sehen bereits eine ausgewogene Anrechnung der Zahlungseingänge vor und müssen daher nicht angepasst werden.
 
Die Vertragsregelungen des Globalliance Contract (GAC) sehen die Anrechnung der Zahlungseingänge auf die älteste Forderung vor. Dennoch ist diese Regelung mit der durch den BGH beurteilten Bedingung nicht vergleichbar, da nach der Beendigung des Versicherungsschutzes durch Zahlungseingänge Forderungen in den Versicherungsschutz nachrücken können.
 
Unsere heutige Abrechnungspraxis entspricht jedoch schon weitgehend den im BGH-Urteil geforderten Anrechnungsregelungen. Um Klarheit für alle Versicherungsnehmer zu schaffen, werden wir ab sofort die Bedingungen im Einklang mit dem BHG-Urteil auslegen und unsere Abrechnungspraxis wie folgt gestalten: Nach der Aufhebung des Versicherungsschutzes werden Zahlungen, die unversicherte Forderungen betreffen, auf unversicherte Forderungen angerechnet. Kann nicht festgestellt werden, ob die Zahlung unversicherte Forderungen betreffen, werden diese auf die älteste Forderung angerechnet.
 
Auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der @rating Versicherung, die in aktueller Form nicht den Anforderungen des BHG-Urteils entsprechen, werden wir ab sofort in Einklang mit dem Urteil auslegen. Auch hier werden wir nach Aufhebung des Versicherungsschutzes Zahlungen, die unversicherte Forderungen betreffen, auf unversicherte Forderungen anrechnen. Kann nicht festgestellt werden, ob die Zahlung unversicherte Forderungen betreffen, werden diese auf die älteste Forderung angerechnet.