Mittwoch, 26. April 2017

Insolvenzanfechtung: Reformgesetz in Kraft getreten

Die jahrelange Überzeugungsarbeit des BvCM hat endlich Früchte getragen: Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ ist am heutigen Tage in Kraft getreten.

Für Insolvenzverfahren, die nach dem 5. April 2017 eröffnet werden, gilt nun:

- der Anfechtungszeitraum für Deckungshandlungen (Bezahlung von erbrachten Lieferungen und Leistungen) ist von zehn auf vier Jahre reduziert

- in diesen Fällen wird hinsichtlich der Kenntnis von der „drohenden“ an die „eingetretene“ Zahlungsunfähigkeit angeknüpft, wenn eine sogenannte kongruente Deckung vorlag

- Wenn der Gläubiger dem Schuldner  Zahlungserleichterungen/Zahlungsaufschub gewährt hat, wird vermutet, dass er eine etwaige Zahlungsunfähigkeit nicht kannte

- So genannte sind nur noch anfechtbar,  wenn der Gläubiger erkannt hat, dass sein Schuldner unlauter gehandelt hat

- Für Arbeitsentgelte wurde der Zeitraum für das Vorliegen von Bargeschäften auf bis zu drei Monate festgeschrieben

- Anfechtungsansprüche werden nur noch ab Verzugseintritt (nicht beginnend ab Insolvenzeröffnung) verzinst

Die neuen Regeln gelten nur für Insolvenzverfahren, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet werden. Hiervon ausgenommen ist die Regelung zu den Verzugszinsen.
Der BvCM hatte sich seit 2013 massiv für diese Reform eingesetzt, nachdem die völlig  ausgeuferte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung für große Verunsicherung bei den betroffenen Gläubigern gesorgt hatte. Sie stellt einen echten Meilenstein zur Wiederherstellung des Vertrauens im Rahmen der Gewährung von Lieferantenkrediten dar.

Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte mit den neuen Regelungen umgehen werden. Die Aussichten, zu mehr Rechtssicherheit und zu als gerechter empfundenen Ergebnissen zu gelangen, sind jedenfalls gut. Wir werden die Entwicklung aufmerksam beobachten und zu gegebener Zeit Bilanz ziehen, ob die Reform den hohen Erwartungen gerecht werden konnte.

Quelle: 05. April 2017, PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB

Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Die Alsdorfer Cinram GmbH zieht die Reißleine: Der Hersteller von CDs, DVDs
und Blu-rays mit rund 1030 Mitarbeitern will sich neu ausrichten und hat deshalb Antrag
auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungsverfahren gestellt.
Das Amtsgericht Aachen hat dies am Mittwoch angeordnet. Der Betrieb soll in vollem Umfang
fortgeführt werden.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Geschäftsleitung von Restrukturierungsexperten unterstützt.
Details zu dem Schritt will das Unternehmen am Donnerstag erläutern. Zuletzt war bekannt
geworden, dass Cinram mit Universal Pictures zur Jahresmitte einen wichtigen Kunden verlieren
wird.
Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Quelle: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/cinram-insolvenzverfahren-in-eigenverwaltung-1.1605611

Die Alsdorfer Cinram GmbH zieht die Reißleine: Der Hersteller von CDs, DVDs und Blu-rays mit rund 1030 Mitarbeitern will sich neu ausrichten und hat deshalb Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungsverfahren gestellt.

Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/cinram-insolvenzverfahren-in-eigenverwaltung-1.1605611#plx615610122

Die Alsdorfer Cinram GmbH zieht die Reißleine: Der Hersteller von CDs, DVDs und Blu-rays mit rund 1030 Mitarbeitern will sich neu ausrichten und hat deshalb Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungsverfahren gestellt.

Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/cinram-insolvenzverfahren-in-eigenverwaltung-1.1605611#plx615610122




Dienstag, 11. April 2017

FSV Frankfurt stellt Insolvenzantrag

Der FSV Frankfurt hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Dies hat der Drittligist am heutigen Dienstag offiziell bekanntgegeben. Der Klub, der im Sommer 2016 aus der 2. Bundesliga abgestiegen war, gibt als Grund Zahlungsunfähigkeit an.

Quelle:
http://www.dfb.de/news/detail/fsv-frankfurt-stellt-insolvenzantrag-165558/?no_cache=1&cHash=c427c5aa73b947e35898f6a67cb13022&utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Insolvenz-portal+%28Insolvenz-Portal+Alle+News%29