Mittwoch, 2. Dezember 2015

Mainz 05: Neuer Stadionname gesucht - Coface beendet Namensrechte-Vertrag



Mainz 05: Neuer Stadionname gesucht - Coface beendet Namensrechte-Vertrag

MAINZ - Die Tage der Coface Arena sind gezählt. Allerdings nur die des Namens, nicht des Bauwerks an sich. Ab Juli müssen sich die Anhänger des FSV Mainz 05 an eine neue Bezeichnung für das Fußball-Bundesliga-Stadion der Rheinhessen gewöhnen. Wie diese lauten wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber seit Mittwoch: Coface wird den im Sommer 2016 auslaufenden Vertrag mit dem Verein über das Namenssponsoring (offiziell: Naming Right) nicht verlängern.
Das Unternehmen sieht seine mit dem Erwerb der Stadionnamensrechte verbundenen Ziele erreicht. Eine Studie habe ergeben, dass sich die Bekanntheit des Namens „Coface“ von 2010 bis 2014 verdoppelt habe. 2011 wurde das neu erbaute Mainzer Stadion in Betrieb genommen. Téva Perreau, Regional Manager der Coface in Nordeuropa, sagte deshalb: „Wir sind äußerst zufrieden mit dem, was wir in den vergangenen Jahren durch das Naming Right der Coface Arena erreicht haben. Unser Ziel, eine größere Bekanntheit über Mainz und unser Geschäft hinaus zu erlangen, haben wir mehr als erfüllt.“


Strutz bedauert die Entscheidung
05-Präsident Harald Strutz bedauert zwar die Entscheidung von Coface, betont aber: „Coface hat durch ihr frühzeitiges Engagement und ihr Vertrauen in Mainz 05 einen wichtigen Beitrag zum Bau unseres neuen Stadions geleistet, für den wir sehr dankbar sind.“
Das Unternehmen hatte schon 2007 und damit noch bevor es eine Baugenehmigung gegeben hatte, die Namensrechte erworben. Nach Informationen dieser Zeitung bezahlt der internationale Kreditversicherer pro Jahr rund 1,8 Millionen Euro an den FSV.
05-Marketingchef Dag Heydecker zeigte sich von der Entscheidung des „treuen Partners“, wie er Coface bezeichnet, nicht wirklich überrascht. „Wir hatten ja schon mehrere Gespräche mit dem Unternehmen geführt. Da hatte sich das abgezeichnet“, sagte der 55-Jährige, der betonte, dass Coface den 05ern als Partner erhalten bleibe, auch wenn noch nicht feststeht in welcher Form. Heydecker sucht nun mit dem Sportvermarkter „Infront Sports & Media“ den Nachfolger von Coface als Namensgeber des Stadions. „Wir machen das gemeinsam und stimmen uns da eng ab“, sagt Heydecker und spricht von einer „spannenden Aufgabe“. „Der neue Namenssponsor muss ja zu uns passen und es müssen auch weitere Parameter passen“, betont er.

Suche nach Nachfolger
Bewusst haben sich der FSV und Coface dafür entschieden, diese Entscheidung schon sieben Monate vor Ablauf des Vertrags bekannt zu geben, wie beide Seiten mitteilten. Dadurch ist das Thema in der Öffentlichkeit, was die Suche nach einem Nachfolger erleichtere.
Diese können die 05er relativ entspannt angehen, da ihnen der im August geschlossene Deal mit Infront eine festgelegte Summe an Vermarktungseinnahmen – es soll sich um 26 Millionen Euro pro Jahr handeln – garantiert. Die Anhänger interessiert aber natürlich, in welchem Stadion sie in der nächsten Saison die Spiele sehen werden. Fünf Jahre lang sind sie bis dahin in die Coface Arena gegangen. Diese wird nun ab Sommer anders heißen.

Montag, 2. November 2015


Insolvenzanfechtung: Gesetzesreform erklimmt die nächste Stufe

Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 den Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Erklärtes Ziel ist eine bessere Lastenverteilung zugunsten der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Wirtschaftsverbände wie der BDI übten zuletzt Kritik an der Praxis und den Auswirkungen des Insolvenzanfechtungsrechts. Die Risiken eines Insolvenzanfechtungsanspruchs seien unkalkulierbar und die Belastung für den Wirtschaftsverkehr und für Arbeitnehmer unverhältnismäßig geworden.

Das Bundesjustizministerium hat diese Kritik aufgenommen und das Anfechtungsrecht einer  Neujustierung unterzogen. Am 16.03.2015 wurde zunächst der Referentenentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts vorgestellt und zur Diskussion gestellt (de Bra, Handelsblatt Rechtsboard vom 17.04.2015). Mit dem Regierungsentwurf vom 29.09.2015 hat die Reform der Insolvenzanfechtung die nächste Stufe erklommen.
Kernpunkte des Regierungsentwurfs
Der Regierungsentwurf enthält dabei etliche Änderungsvorschläge, die bereits im Referentenentwurf enthalten waren: 
  • die Verkürzung des Anfechtungszeitraums der Vorsatzanfechtung von 10 auf 4 Jahre  bei Deckungshandlungen (§ 133 Abs. 2 InsO-E),
  • die Eingrenzung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO auf die Kenntnis der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit (§ 133 Abs. 3 Satz 1 InsO-E),
  • die negative Vermutungsregelung über die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit im Falle einer Zahlungsvereinbarung (§ 133 Abs. 3 Satz 2 InsO-E),
  • die Erweiterung des unmittelbaren Leistungsaustausches im Rahmen des Bargeschäfts auf drei Monate bei der Anfechtung von Arbeitsentgelt und
  • die Einschränkung der Verzugszinsen auf die gesetzlichen Regelungen des Schuldnerverzugs und des § 291 BGB (§ 143 Abs. 1 Satz 3 InsO-E).
Das Merkmal der Unangemessenheit wurde dagegen nicht weiter verfolgt. Der Referentenentwurf vom 16.03.2015 sah vor, dass sich der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz zukünftig auf eine unangemessene Gläubigerbenachteiligung beziehen sollte. Das Merkmal der Unangemessenheit ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung stellen keine inkongruente Deckung mehr dar
Eine weitergehende Änderung hat der Tatbestand des § 131 InsO erfahren. Die Inkongruenz nach § 131 Abs. 1 InsO soll zukünftig nicht mehr aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuleiten sein. Der Regierungsentwurf sieht – anders als noch der Referentenentwurf – keine Beschränkung auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor, die auf Grundlage eines gerichtlich erwirkten Titels durchgeführt werden. Auch selbst erwirkte Titel von Finanzämtern und Krankenkassen sowie vom Schuldner eingeräumte Titel wie notarielle Schuldanerkenntnisse fallen damit unter den Ausschluss. Eine Anfechtung unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 InsO soll aber weiterhin möglich sein.
Änderungen beim Bargeschäftseinwand
Eine weitere Einschränkung sieht der Regierungsentwurf auch beim Bareinwand nach § 142 InsO vor. Rechtshandlungen, für die der Schuldner unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erhält, sind bislang unter den Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar. Dies soll zukünftig nur unter folgenden Prämissen gelten: zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 133 InsO-E muss der Schuldner unlauter handeln und der spätere Anfechtungsgegner muss Kenntnis vom unlauteren Handeln haben (§ 142 Abs. 1 InsO-E).
Eine unlautere Handlung soll nach der Begründung des Regierungsentwurfes bspw. dann vorliegen, wenn der Schuldner Vermögen für Leistungen verschleudert, die den Gläubigern unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt nutzen können, wie bei flüchtigen Luxusgütern.
Keine unlautere Handlung liegt dagegen nach der Entwurfsbegründung vor, wenn der Schuldner Geschäfte führt, die allgemein zur Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Dies soll auch dann gelten, wenn der Schuldner erkennt, dass die Betriebsfortführung verlustträchtig ist.
Insolvenzantragstellung
Eine weitere Neuerung soll zudem bei der Insolvenzantragstellung gelten. Zukünftig soll der Insolvenzantrag eines Gläubigers nicht mehr unzulässig sein, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers erfüllt. Bislang gilt das nur für einen sog. Zweitantrag, der innerhalb von zwei Jahren auf einen vorherigen Insolvenzantrag folgt. Eine entsprechende Änderung sehen § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsO-E vor. Schließlich enthält der Regierungsentwurf auch zu § 143 Abs. 1 InsO den weitergehenden Ausschluss von Nutzungsersatz.
 Fazit
Der Regierungsentwurf enthält zahlreiche Regelungen, denen die Zielrichtung, das Anfechtungsrecht einzugrenzen und für den Wirtschaftsverkehr planbarer zu machen, deutlich zu entnehmen ist. Die Auswirkungen für die Praxis bleiben aber abzuwarten. Dies gilt insbesondere für die Verkürzung des Anfechtungszeitraums nach § 133 Abs. 1 InsO, denn tatsächlich dürften Vorsatzanfechtungen, die länger als 4 oder 5 Jahre zurückreichen, die Ausnahme bilden.
Auch die Regelung zu Ratenzahlungsvereinbarungen lässt Fragen offen. Dass geschäftsübliche Ratenzahlungsvereinbarungen nicht per se ein Indiz für die Zahlungseinstellung sind, hat der BGH  jüngst klargestellt (BGH, Beschluss vom 16.04.2015 – IX ZR 6/14, DB 2015 S. 1034). Der Regierungsentwurf geht offensichtlich einen Schritt weiter. Eine Einschränkung auf geschäftsübliche Ratenzahlungsvereinbarungen sieht der Entwurf nicht vor. Ratenzahlungsvereinbarungen treten aber selten ohne begleitende Krisenindikatoren auf, die auch weiterhin im Rahmen der Gesamtwürdigung des Gerichts zu werten sein werden. Wo die Grenze der negativen Vermutungsregelung zu ziehen sein wird, dürfte zukünftig die Gerichte beschäftigen.
Weiterhin gilt zudem, dass die Regelungen, wenn sie in dieser Fassung Eingang in die Insolvenzordnung finden, für Insolvenzverfahren gelten, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eröffnet werden.

Quelle: http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2015/10/26/insolvenzanfechtung-gesetzesreform-erklimmt-die-nachste-stufe/

Freitag, 2. Oktober 2015

Entwurf zum Anfechtungs- und Antragsrecht auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat Ende September den Gesetzentwurf zur Änderung des Anfechtungsrecht beschlossen. Hinsichtlich der Änderungen im Anfechtungsrecht folgt der Entwurf im Wesentlichen dem im März veröffentlichten Referentenentwurf.
Neu ist die Stärkung des Gläubigerantragsrecht. Durch die Änderung des § 14 InsO kann der Insolvenzantrag nicht mehr durch Zahlung der Forderung des antragstellenden Gläubigers abgewendet werden. Dieses ermöglicht insbesondere Sozialversicherungsträgern als Gläubigern die frühzeitige Sachaufklärung bei insolvenzreifen Unternehmen.


Große Insolvenzen im 3. Quartal 2015

Die größten Verfahren im dritten Quartal


Verfahren Verwalter Umsatz Gericht Antrag
Imtech Deutschland GmbH & Co. KG P.-A. Borchardt 905,16 Mio Hamburg 06.08.
Captura GmbH H. Ampferl 112,09 Mio München 19.09.
ATELCO Computer Aktiengesellschaft C. Schulte-Kaubrügger 110,61 Mio Arnsberg 23.07.
Wilhelm Koch GmbH M. Köster 100 Mio Osnabrück 11.09.
Theodor Reismann GmbH A. T. Thiele 99,50 Mio Dortmund 01.09.

Freitag, 11. September 2015

BNP Paribas Factor auf Angriffskurs


Im ersten Halbjahr 2015 hat besonders eine Factoringgesellschaft von sich reden gemacht: BNP Paribas Factor, die Factoringsparte der französischen Großbank. Dass Umsatzwachstum allein aber nicht den Erfolg bringt, zeigen warnende Beispiele aus jüngster Vergangenheit.

BNP Paribas Factor hat auf Angriffskurs geschaltet. Für das erste Halbjahr 2015 berichtet die  Factoringtochter der französischen Großbank BNP Paribas von Umsätzen in Höhe von 7,8 Milliarden Euro. Damit liegt sie mehr als 100 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum, in dem sie gerade mal auf 3,8 Milliarden Euro kam. Im Gesamtjahr 2014 erwirtschafteten die Düsseldorfer ein Volumen von 9,4 Milliarden Euro.

Die Factoringgesellschaft wächst mit ihren 70 Mitarbeitern in Deutschland deutlich stärker als der Markt. Erst kürzlich hatte der Deutsche Factoring-Verband vermeldet, dass das Factoringvolumen im ersten Halbjahr auf den Rekordwert von 100,5 Milliarden Euro geklettert ist. Damit liegen die Gesellschaften, die nach eigenen Angaben 98 Prozent des Markts repräsentieren, rund 11,6 Prozent über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Zusammenarbeit mit BNP Paribas



Die BNP Paribas Factor, die bis Mitte 2012 als Fortis Commercial Finance firmierte,  profitiert insbesondere von ihrer Zugehörigkeit zu der französischen Großbank, die bekanntlich zur Wachstumsoffensive in Deutschland ausgerufen hat. „Wir arbeiten sehr gut mit der Bank zusammen“, sagt Thorsten König, Geschäftsführer von BNP Paribas Factor. Darüber hinaus nutzt die Factoringgesellschaft aber auch marktübliche Vertriebswege wie Makler, spezialisierte Versicherungsgesellschaften und ihre guten Kontakte zu PE-Investoren. Über neun Standorte ist die BNP Paribas Factor im Bundesgebiet vertreten.

Bei der Auswahl der Kunden ist BNP Factor flexibel. „Wir wollen in die Breite und in die Tiefe gehen“, sagt König. Von großen Dax-Unternehmen gehe die Klientel hinab bis zu mittelständischen Kunden mit lediglich 500.000 Euro Jahresumsatz. Besonders nachgefragt seien derzeit das Reverse Factoring, bei dem Finanzierungslösungen für Lieferanten angeboten werden. Im Angebot sei auch das Fälligkeitsfactoring, bei dem der Kaufpreis erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit gutgeschrieben wird.

Harter Preiskampf

Allerdings hat auch BNP Factor mit der aktuell aggressiven Konkurrenz zu kämpfen. Viele Wettbewerber wie etwa die Eurofactor, die zur französischen Crédit Agricole gehört, haben Wachstumsambitionen in Deutschland (mehr dazu im aktuellen FINANCE-Magazin) . Andere machen durch M&A-Transaktionen von sich reden, wie jüngst die A.B.S. Global Factoring AG: Die  Wiesbadener, im Vergleich eher ein kleinerer Spieler, haben die österreichische VB Factoring Bank übernommen. Zusammen ergibt sich immerhin ein Factoringvolumen von 2 Milliarden Euro.

Die Folge der ambitionierten Pläne vieler Factoringgesellschaften ist ein harter Preiskampf. Die Vergangenheit hat indes gezeigt, dass einige ihren Wachstumskurs nicht nachhalten konnten – besonders wenn der Fokus der Gesellschafter nach einiger Zeit von den reinen Marktanteilen auf die Profitabilität umschwenkte. Nach starkem Wachstum in den 2000er Jahren hat sich beispielsweise der einstige Marktführer Coface Finanz seine Factoringaktivitäten in den vergangenen Jahren deutlich zurückgefahren. Kunden müssen sich dann neu orientieren, was einigen besonders in den Nachwehen der Finanzkrise schwerfiel.

Nicht nur Marktanteil, auch Ertrag

„Wir können uns von der Marktentwicklung nicht völlig lösen“, erklärt Thorsten König zu dem Thema. „Es geht uns aber definitiv nicht nur um den Marktanteil, sondern auch um den Ertrag.“ Hierzu macht die Gesellschaft im Gegensatz zum Factoringvolumen aktuell aber keine Angaben.

Ertragsseitig spielt die Musik weniger bei den Großmandaten als im Mittelstand. Bei den kleineren Kunden lassen sich häufig noch bessere Preise durchsetzen. Zudem nutzen viele das sogenannte Full-Service-Factoring, bei dem der Factor neben der Finanzierung und Absicherung der Forderungen auch Dienstleistungen im Debitorenmanagement übernimmt und daran verdient. Viele Großkunden geben diese Themen hingegen nicht aus der Hand.

 Quelle:
http://www.finance-magazin.de/geld-liquiditaet/alternative-finanzierungen/bnp-paribas-factor-auf-angriffskurs-1360189/?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=11-09-2015+FINANCE+Daily+Newsletter%2C+11.09.2015&utm_content=Mailing_9365210

Mittwoch, 12. August 2015

Ex-Bilfinger-Straßenbausparte Betam Infrastructure ist insolvent

10. Juli 2015

Auf vielen Autobahn-Baustellen steht die Arbeit derzeit still, weil der Straßenbauer Betam Zahlungsprobleme hat. Quelle: dpa

Zahlreiche Autobahn-Baustellen liegen seit Wochen still: Das Bochumer Straßenbauunternehmen Betam ist insolvent. Nach Informationen der WirtschaftsWoche ist ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht Bochum eingegangen.
Das Bochumer Straßenbauunternehmen Betam Infrastructure hat am Freitag Insolvenz angemeldet. Das bestätigte das Amtsgericht Bochum gegenüber WirtschaftsWoche Online. Betroffen sind 350 Mitarbeiter, davon 160 in Oebisfelde (Sachsen-Anhalt), 130 in Bochum und 60 im ebenfalls nordrhein-westfälischen Ibbenbüren.

 Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/ex-bilfinger-strassenbausparte-wie-betam-in-die-insolvenz-gerutscht-ist/12030828.html

Deutsche Tochter reißt Gebäudeausrüster Imtech in Pleite

Dienstag, 11. August 2015, 15:15 Uhr
 
Amsterdam/Frankfurt (Reuters) - Eine Kette von Skandalen in Deutschland hat den niederländischen Gebäudeausrüster Imtech in die Pleite gestürzt.
Das 22.000 Mitarbeiter starke Unternehmen beantragte am Dienstag in Rotterdam Gläubigerschutz, nachdem die Verhandlungen über 75 Millionen Euro an neuen Krediten gescheitert waren. Nun droht der Konzern endgültig zu zerfallen, das Sagen haben nun die Banken, darunter die Commerzbank. Für einzelne Teile gibt es bereits Interessenten. Insolvenzverwalter Jeroen Princen sagte, er erwarte in Kürze eine Einigung mit den Banken und einem Käufer. Imtech schulde seinen Kreditgebern insgesamt 1,2 Milliarden Euro.

Die Auswirkungen auf die deutsche Tochter, die bereits am Donnerstag in die Insolvenz geschickt worden war, sind unklar. Der deutsche Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt ist noch dabei, die Lage zu sichten. Die deutsche Imtech wurde über den Konzern in den Niederlanden finanziert. Nach der Pleite des Mutterkonzerns muss der Insolvenzverwalter nun nach alternativen Finanzquellen suchen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Finanzkreisen zufolge braucht Imtech einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag.

Imtech ist unter anderem am Bau des Berliner Großflughafens BER beteiligt. In den vergangenen Jahren hatte die Firma an Prestigeprojekten wie dem Sony-Center in Berlin, der Allianz-Arena in München und dem "Spiegel"-Hochhaus in Hamburg mitgearbeitet.
Royal Imtech, einst ein Konzern mit vier Milliarden Euro Umsatz, hatte kein Bein mehr auf den Boden bekommen, nachdem er in Deutschland und Polen vor zwei Jahren von Bilanzbetrügereien, Korruptions- und Kartellvorwürfen erschüttert worden war. Unter anderem ging es um Absprachen beim Bau eines Kraftwerks für den Versorger RWE. "Das Management und die Belegschaft haben versucht, diese Probleme hinter sich zulassen (...) und dem Unternehmen eine Zukunft zu geben", sagte Gerard van der Aast, der Imtech seit zwei Jahren führt. "Es ist außerordentlich schade, dass das nicht von Erfolg gekrönt war."

Die niederländische Familienholding Pon Holdings und die Beteiligungsfirma Parcom Capital erklärten, sie sprächen über eine Übernahme der Schiffs-Sparte Imtech Marine. Pon gehören die Fahrradhersteller Gazelle und Derby Cycle, überdies importiert sie Autos und Lastwagen der Marken VW, Porsche und MAN in die Niederlande.

Die Commerzbank ist von der Imtech-Pleite doppelt betroffen. Zum einen war sie im Herbst auf einem 70 Millionen Euro schweren Aktienpaket sitzengeblieben und hält seither 11,8 Prozent an Imtech. Sie und die niederländischen Institute ABN Amro, Rabobank und ING halten zusammen seither 47 Prozent an Imtech - doch die Beteiligung ist nach dem Absturz der Aktien auf je 30 Cent fast nichts mehr wert. Zudem gehört die zweitgrößte deutsche Bank zu den 40 Instituten, die Imtech Kredite gegeben haben. Insidern zufolge handelt es sich dabei allerdings überwiegend um Kreditlinien für die deutsche Tochter.

Das niederländische Zahlungsaufschubs-Verfahren, das Imtech nutzt, ähnelt dem deutschen Schutzschirm, der eigentlich eine Regelinsolvenz verhindern soll und den betroffenen Unternehmen Zeit gibt, sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Das sei aber oft nicht erfolgversprechend, erklärte Sanierungsexperte Robert Buchalik, denn viele Verträge könnten von den Kunden in diesem Fall sofort gekündigt werden. "In den meisten Fällen endet der Zahlungsaufschub in einer Insolvenz, da die Gläubiger nur selten zu einem Vergleich bereit sind", sagte er.

Quelle: http://de.reuters.com/article/topNews/idDEKCN0QG0MW20150811

Deutsche Imtech meldet Insolvenz an

Das Ende hatte sich schon angedeutet: Im Juli zahlte Imtech die Gehälter nur verspätet. Jetzt ging alles ganz schnell. Die Aktie stürzte ein, die deutsche Tochter ist insolvent – und ein Dominoeffekt ist wahrscheinlich.

Düsseldorf/ Das Ende kam in Windeseile. Am Mittwoch fiel die Aktie des niederländischen Gebäudeausrüsters Imtech um 29 Prozent, am Donnerstagvormittag zeitweise um 50 Prozent. Ein belgischer Analyst gab ein Kursziel aus, das wie ein schlechter Witz klang: 10 Cent. Doch es kam schlimmer. Am späten Nachmittag stellte die deutsche Tochter von Imtech einen Insolvenzantrag.

Doch Imtechs Banken spielten nicht mehr mit. Sie sahen kein Boden im Deutschlandgeschäft, wo Imtech in den vergangenen zwei Jahren 290 Millionen Verlust schrieb.

Für die Hausbanken wurde Imtech zur üblen Zwickmühle. Weil im Oktober 2014 eine Kapitalerhöhung scheiterte, halten sie derzeit selbst 47 Prozent an dem Konzern. Allein der Wert des Commerzbank-Anteils fiel um mehr als 50 Millionen Euro.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/baukonzern-deutsche-imtech-meldet-insolvenz-an/12157470.html

Der Factoringmarkt im Umbruch

Es ist viel passiert auf dem Factoringmarkt. Verkäufe, Personalien und M&A Deals bewegen die Szene. Sehr schön in einer Übersicht zusammengefasst findet man das im Finace Magazin:

 http://www.finance-magazin.de/themen/factoring/

Mittwoch, 24. Juni 2015

TradeLiner auf dem Markt

Coface hat ihr Kernprodukt für mittlere und große Unternehmen modernisiert und ein neues Branding eingeführt: TradeLiner. Mit dem Flaggschiff trägt der Kreditversicherer besonders den zunehmenden Anforderungen von mittleren und großen  Unternehmen Rechnung. Vor über 15 Jahren hat Coface mit dem „Globalliance Contract“ die erste modulare und globale Police zur Absicherung von Zahlungsrisiken konzipiert. Aufbauend auf diesen Erfahrungen wurde TradeLiner entwickelt. Ziel ist die noch effektivere und moderne Unterstützung von Unternehmen.

“Nach EasyLiner, den wir speziell für KMU konzipiert und in vielen Ländern bereits 2014 eingeführt haben, haben wir nun eine neue Lösung für mittlere und große Unternehmen. Sie können damit flexibler agieren und schneller reagieren. Die große Auswahl an Optionen erlaubt Antworten auf die komplexen Anforderungen der Wirtschaft. TradeLiner ist ein weiterer wichtiger Eckpfeiler in unserem neuen globalen Produktportfolio, das der vor drei Jahren begonnenen Innovationsstrategie folgt. Wir unterstreichen damit auch unsere Selbstverpflichtung zur Qualität. Wir wollen Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen auf Zahlungsziel erbringen, zu mehr Transparenz und Sicherheit verhelfen“,erklärt Patrice Luscan, Group Marketing and Strategy Director.

Mehr Tranparenz und schnellere Reaktionen
Mit TradeLiner wird Coface Unternehmen in 98 Ländern passende Lösungen bieten, um sich gegen Forderungsausfälle durch Insolvenz von Kunden oder auch gegen verspätete Zahlung abzusichern. Über die Ausfallabsicherung hinaus ist der Einzug überfälliger Forderungen und die schnelle Entschädigung enthalten, falls das Inkasso erfolglos bleibt oder länger als erwartet dauern sollte.

Das neue Angebot macht es Unternehmen einfacher, Versicherungsschutz zu erhalten und im Risikomanagement anzuwenden. Wichtigste Charakteristika sind Einfachheit und Flexibilität:
  • Die Kreditversicherung  ist leichter zu verstehen, alle Leistungen sind transparent.
  • Die Mindestprämie richtet sich nach dem aktuellen Umsatz und wird automatisch jedes Jahr angepasst, so dass die Kosten gut kalkulierbar sind.
  • Erkennt ein Unternehmen Cash-Flow-Probleme aufgrund unbezahlter Rechnungen, kann die Entschädigungsfrist einfach von fünf auf bis zu zwei Monate verkürzt werden. Dies ist eine der Besonderheiten und ein exklusives Feature von TradeLiner.
 Umfassende Deckung, ergänzt durch viele Optionen
TradeLiner ist eine flexible Lösung, die viele Anforderungen erfüllt. Damit lassen sich die wichtigsten  Forderungsrisiken managen: politisches Risiko, Naturkatastrophen, Fabrikationsrisiko, angefochtene Forderungen, Vorauszahlungen an Zulieferer, Konsignationsrisiko. Eine wesentliche Option ist auch TopLiner. Damit kann zusätzlicher Deckungsschutz erworben werden, wenn die ursprüngliche Limitanfrage nicht in voller Höhe gezeichnet oder abgelehnt worden war. Seit Einführung dieser Vertragsoption  2012 wird TopLiner weltweit stark nachgefragt.

Quelle: http://www.coface.de/News-Publikationen-Events/News/TradeLiner-auf-dem-Markt

Mittwoch, 3. Juni 2015

Hersteller der Kettcars muss Insolvenz anmelden

  • Die Firma Kettler hat einen Insolventantrag gestellt. Kettlers bekanntestes Produkt ist das Kettcar, ein Fahrzeug für Kinder.
  • Das Familienunternehmen will eine "unabgestimmte Übernahme durch einen Finanzinvestor vermeiden". Mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung will sich die Firma sanieren.

Sanieren statt abwickeln

Der Hersteller und Erfinder des Tretautos Kettcar hat Insolvenz angemeldet. Doch das Familienunternehmen aus Nordrhein-Westfalen soll weiter bestehen. Darauf deutet zumindest die Form die Insolvenz hin, die Kettler am Amtsgericht Arnsberg beantragt hat: eine Insolvenz in Eigenverwaltung.
Kettler will sich in Eigenregie sanieren. Das besondere dabei ist, dass es keinen klassischen Insolvenzverwalter gibt, der die Geschäfte der bedrohten Firma übernimmt. Stattdessen soll ein sogenannter vorläufiger Sachwalter als eine Art Aufsichtsrat fungieren. Alles was die Manager machen, müssen sie von ihm absegnen lassen. Gleichzeitig ist Kettler in dieser Zeit vor den Ansprüchen der Gläubiger geschützt. Das Amtsgericht hat Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case zum Sachwalter berufen.

Warum Kettler zahlungsunfähig ist

Das bekannteste Produkt von Kettler ist Kettcar, ein Tretauto für Kinder. 15 Millionen Stück hat die Firma seit den 1960er Jahren verkauft. Sogar Formel-1-Fahrer Michael Schumacher und Heinz-Harald Frentzen sollen mit dem Spielzeug ihre ersten Runden gedreht haben.
Eine der Ursachen für die schlechte finanzielle Situation ist, dass die aktuellen Kettcar-Modelle mit klangvollen Namen wie Dakar Air und Daytona sich nicht mehr so gut verkaufen wie vor 20 oder 30 Jahren. Damals betrug die Jahresproduktion der Tretautos zwischenzeitlich eine halbe Million Stück.
Diese Zeiten sind vorbei. Zum Schutz der Firma sei deshalb die Insolvenz notwendig geworden, um die "unabgestimmte Übernahme durch einen Finanzinvestor zu vermeiden und das Unternehmen neu auszurichten", heißt es aus dem Unternehmen.

Unternehmen in Familienhand

Es ist nicht die erste Krise für Kettler. Schon 2009 entließ das Unternehmen Hunderte Mitarbeiter. Das Familienunternehmen hat seinen Sitz im sauerländischen Ense und beschäfigt allein in Deutschland etwa 1100 Menschen.
Alleingesellschafterin der Kettler-Gruppe ist die Tochter des Firmengründers Karin Kettler. Unter ihrem Vater Heinz erlebte Kettler in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg einen steilen Aufstieg. Neben dem größten Erfolg, dem Kettcar, rühmt sich die Firma auch damit, 1977 das erste Aluminium-Fahrrad auf den Markt gebracht zu haben. Zur Produktpalette gehören außerdem Sportgeräte und Freizeit- und Gartenmöbel.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kettler-hersteller-der-kettcars-muss-insolvenz-anmelden-1.2505408

Freitag, 29. Mai 2015

Personalien: Euler Hermes gibt Wechsel im Management bekannt

11.05.2015
  • Ronald van het Hof zum CEO von Euler Hermes der D-A-CH-Region ernannt (Deutschland, Ös-terreich, Schweiz) sowie zum Hauptbevollmächtigten von Euler Hermes in Deutschland
  • Nicolas Delzant wird CEO der Euler Hermes World Agency
  • Eric Lenoir zum CEO für Euler Hermes in der Region Frankreich berufen
  • neue Manager für das Risikogeschäft benannt, auf Konzernebene und in der Region Mittelmeer-raum, Mittlerer Osten und Afrika (MMEA)

Paris / Hamburg, 11. Mai 2015 – Euler Hermes, Marktführer in der Kreditversicherung, kündigte heute die Ernennung von drei neuen regionalen Chief Executive Officers (CEO) an sowie von zwei Risikodirektoren, auf Konzernebene und in der Region Mittelmeer, Mittlerer Osten und Afrika (MMEA-Region). Zudem gab das Unternehmen den Rücktritt von Michael Diederich bekannt, der im Januar 2015 zum Hauptbevollmächtigten der D-A-CH-Region ernannt worden war. Alle Ernennungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft, vorbehaltlich der üblichen Zustimmung der Aufsicht.

Ronald van het Hof wird Chief Executive Officer der D-A-CH-Region sowie Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung von Euler Hermes und zieht von Paris zum neuen Dienstsitz Hamburg um. Er berichtet an Wilfried Verstraete, Vorstandsvorsitzender der Euler Hermes Gruppe. Seit 2013 war van het Hof CEO der Euler Hermes World Agency, die globale Einheit, die das weltweite Versicherungsgeschäft für Großkonzerne verantwortet. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Vor seiner Tätigkeit bei Euler Hermes war er von 2007 bis 2013 als CEO der Allianz Niederlande tätig und verantwortete dort das Sach- und Lebensversicherungsgeschäft. Parallel dazu war er von 2008 bis 2010 Aufsichtsratsmitglied von Mondial Assistance Europe und Aufsichtsratsvorsitzender mehrerer Allianz-Versicherungstöchter in den Niederlanden. In seiner beruflichen Laufbahn war er zuvor zudem Mitglied des Vorstands mehrerer Gesellschaften der Gothaer Versicherungsgruppe mit Sitz in Köln.

Nicolas Delzant, seit 2012 CEO von Euler Hermes in der Region Frankreich, kehrt als CEO zur Euler Hermes World Agency zurück, deren Geschäft er bereits von 2010 bis 2012 verantwortete. Mit Sitz in Paris berichtet er weiterhin an Wilfried Verstraete. Delzant ist seit mehr als 35 Jahren in leitenden Positio-nen in den Bereichen Kreditversicherung, Risiko, Schaden und Forderungsmanagement bei Euler Hermes tätig.

Eric Lenoir, derzeitiger Leiter Risikomanagement (Group Head of Risk Underwriting) in der Euler Hermes Gruppe in Paris, wird Nachfolger von Delzant als CEO von Euler Hermes in der Region Frankreich. Er berichtet in dieser Position an Wilfried Verstraete. Lenoir kam 2012 zu Euler Hermes als Direktor für Risi-ko-, Informations- und Schadenmanagement in der World Agency. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Warenkreditversicherung begann Lenoir seine Karriere 1984 als Risikomanager bei der Crédit Agricole Gruppe. 1995 wechselte er zu Atradius und war dort in verschiedenen Managementpositionen mit zu-nehmender Verantwortung tätig, bevor er 2005 Risikodirektor für Südeuropa wurde.

Paolo Cioni, bisheriger Direktor des Bereichs Risiko-, Informations- und Schadenmanagement bei Euler Hermes in der Region MMEA (Mittelmeer, Mittlerer Osten und Afrika), wird zum Leiter Risikomanagement der Euler Hermes Gruppe berufen und folgt auf Eric Lenoir. Er wird seinen Dienstsitz von Rom nach Paris verlagern und berichtet künftig an Frederic Bizière, Mitglied des Vorstands der Euler Hermes Gruppe für die Ressorts Risiko-, Informations- und Schadenmanagement sowie Rückversicherung. Cionis Laufbahn in der Kreditversicherung begann 1991 als Projektleiter bei SIAC (Società Italiana Assicurazione Crediti) in Italien, die 1996 von Euler Hermes übernommen wurde. Nachdem er zunächst in diversen Positionen mit zunehmender Verantwortung tätig war, wurde er im Jahr 2000 zum Leiter für Informations- und Risi-komanagement bei Euler Hermes und 2010 zum Direktor für Risikomanagement in der MMEA-Region ernannt.

Akgun Dogan, bisheriger Leiter Schadenmanagement (Group Head of Claims) bei der Euler Hermes Gruppe, tritt die Nachfolge von Cioni als Direktor Risikomanagement in der MMEA-Region an und zieht von Paris nach Rom. Er berichtet künftig an Michele Pignotti, CEO der Region MMEA. Dogan begann seine Karriere als Managementberater bei der Citibank in Istanbul und durchlief in der Bank mehrere Füh-rungspositionen, bevor er 2007 als Direktor für Risiko-, Informations- und Schadenmanagement zu Euler Hermes in der Türkei kam. 2011 wurde er in der Pariser Zentrale zum Büroleiter für das gruppenweite Risiko-, Informations- und Schadenmanagement (Head of Office for Group Risk, Information and Claims) berufen und 2014 zum Leiter Schadenmanagement der Euler Hermes Gruppe.


Pressekontakt:
Euler Hermes Deutschland, (Hamburg)
Antje Stephan
Pressesprecherin
Telefon: +49 (0)40 8834-1033
Mobil: +49 (0)160 899 2772

Emder Nordseewerke beantragen Insolvenzverfahren


Emden (dpa) - Die ehemalige Traditionswerft Nordseewerke im ostfriesischen Emden hat einen Insolvenzantrag gestellt. Grund sei die demnächst drohende Zahlungsunfähigkeit des Offshore-Zulieferers, sagte Geschäftsführer Thierry Putters der Deutschen Presse-Agentur: "Wir haben darüber soeben Betriebsrat und die Gewerkschaft IG Metall informiert." Das Verfahren solle in Eigenverwaltung erfolgen. Betroffen seien 188 Mitarbeiter, von denen 80 Prozent bereits seit September 2014 in Kurzarbeit seien. Der Antrag wurde beim Insolvenzgericht in Aurich eingereicht.
Die Mitarbeiter sollen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens drei Monate Insolvenzgeld erhalten. Mit der offiziellen Eröffnung des Verfahrens sei Anfang August zu rechnen, teilte die Geschäftsführung über eine Kölner Anwaltskanzlei mit. Nun werde intensiv geprüft, ob es Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens gebe.

Die 1903 gegründete Werft war 2010 vom Stahlunternehmen Siag Stahl übernommen worden. Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft stieg 2013 die DSD Steel Group aus dem Saarland in Emden ein. Das letzte Schiff war dort Ende 2009 vom Stapel gelaufen. Danach stellten die Nordseewerke die Produktion auf Gründungselemente für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen um.
Die politischen Rahmenbedingungen seien jedoch von erheblichen Unsicherheiten über die Förderung der Offshore-Windenergie nach 2020 geprägt, hieß es aus dem Unternehmen weiter. So reagierten Kraftwerksprojektierer und -betreiber abwartend angesichts der mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsvorläufe für Offshore-Windkraftwerke. Dadurch verzögerten sich die Auftragsvergaben.
In Spitzenzeiten hatte die Werft 5000 Beschäftigte, unter DSD Steel nur noch 240. "Das ist der traurige Höhepunkt der Entwicklung der letzten sieben Jahre", sagte Michael Hehemann von der Gewerkschaft IG Metall in Emden. Dabei habe die derzeitige Geschäftsführung viel Vertrauen verspielt, kritisierte der Gewerkschafter. Die Unternehmensleitung können mit der Marktlage nicht eigene Versäumnisse rechtfertigen.

Quelle

http://www.zeit.de/news/2015-05/29/schiffbau-emder-nordseewerke-beantragen-insolvenz-29094808

Donnerstag, 30. April 2015

Deutschlandgeschäft steht zum Verkauf

GE Capital soll auch in Deutschland schrumpfen

Die Finanzsparte von GE soll schrumpfen. Auch die Deutschlandaktivitäten sind betroffen, ein Verkauf ist wahrscheinlich. Zufall oder nicht: Parallel denkt man beim Finanzarm von Siemens über den Ausbau der Forderungsfinanzierung nach, wie FINANCE erfahren hat.

Dienstag, 28. April 2015

Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts ante portas

RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze & Braun, Achern

In den letzten Jahren hat der BGH den Anwendungsbereich der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) durch seine Rechtsprechung stark ausgedehnt, indem er den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers davon bereits aus einer Vielzahl verschiedener Indizien folgerte. Ein solches Indiz ist etwa der Umstand, dass der Schuldner Verbindlichkeiten bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen hat (siehe etwa BGH vom 27.05.2003 – IX ZR 169/02, BGHZ 155 S. 85 = DB 2003 S. 2171).

Dies führte dazu, dass Lieferanten, die der Schuldner nur stockend bezahlt hat und/oder die dem Schuldner Ratenzahlungen bewilligt hatten.unter Umständen bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht nur einen beträchtlichen Ausfall zu verzeichnen hatten, sondern darüber hinaus dann vom Verwalter auch noch auf Rückzahlung der erhaltenen (Teil-)Zahlungen in Anspruch genommen wurden. Dies hat in der Wirtschaft (siehe etwa Positionspapier des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), ZInsO 2013, 2312) und teilweise auch der Wissenschaft (siehe etwa Bork, ZIP 2008, 1041) zu erheblicher Kritik geführt.

Referentenentwurf des Bundesjustizministerium
Nunmehr hat das Bundesjustizministerium kürzlich einen Referentenent-
wurf „eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach
der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vorgelegt, der das Anfechtungsrisiko für die Geschäftspartner in gewissen Fällen einschränken soll. Insbesondere handelt es sich dabei um folgende Fälle:

Befriedigung durch Zwangsvollstreckung als kongruente Deckung
Die Rechtsprechung hatte bislang durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheiten oder Befriedigungen als „inkongruent“ und damit als erleichtert anfechtbar angesehen. Das Bundesjustizministerium will für die Zukunft nunmehr ausdrücklich festschreiben, dass allein die Tatsache, dass der Gläubiger die Befriedigung durch Zwangsvollstreckung auf der Grundlage eines in einem gerichtlichen Verfahren erlangten vollstreckbaren Titels erwirkt hat, keine erleichterte Anfechtung als „inkongruent“ begründet. Der Verweis auf den „in einem gerichtlichen Verfahren erlangten Titel“ führt dabei dazu, dass die Finanzämter und Sozialversicherungsträger, die in der Lage sind, selbst vollstreckbare Titel ohne gerichtliches Verfahren zu schaffen, von dieser Privilegierung nicht betroffen sind.

Begrenzung der Anfechtung bei vereinbarungsgemäßer Leistungserbringung
Soweit kongruente Deckungshandlungen betroffen sind – also Handlungen, durch die ein Gläubiger für eine bestehende Forderung eine Sicherheit oder eine Befriedigung erlangt – soll die Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO im Regelfall nur dann durchgreifen können, wenn der Gläubiger zur Zeit der Rechtshandlung positiv wusste, dass der Schuldner zahlungsunfähig war. Für sämtliche Deckungshandlungen wird der Anfechtungszeitraum auf die letzten vier Jahre vor Insolvenzantragstellung reduziert. Bei sonstigen (nicht Deckungs-)Rechtshandlungen verbleibt es hingegen bei dem Zehnjahreszeitraum der bisherigen Fassung des § 133 Abs. 1 InsO.  Zudem hat bereits die  „drohenden Zahlungsunfähigkeit“  indizielle Bedeutung für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz.
Benachteiligungsvorsatz und Ratenzahlungsvereinbarung
Ausdrücklich festgeschrieben werden soll ferner, dass die Kenntnis des anderen Teils vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nicht allein daraus abgeleitet werden kann, dass der Schuldner den anderen Teil im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs um eine Zahlungserleichterung gebeten hat oder der andere Teil mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung nach § 802b Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung abgeschlossen hat.
Hinsichtlich jeglicher Rechtshandlung, die gemäß § 133 InsO angefochten werden soll, wird festgeschrieben, dass dies nur dann möglich ist, wenn der Schuldner versucht, durch die Rechtshandlung seine Gläubiger „unangemessen“ zu benachteiligen. Eine solche Benachteiligung liegt dabei nach Vorstellung des Referentenentwurfes dann nicht vor, wenn für eine Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt ist, die zur Fortführung seines Unternehmens oder zur Sicherung seines Lebensbedarf erforderlich ist oder die Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften Sanierungsversuchs ist.

Bargeschäftsprivileg bei der Vergütung von Arbeitnehmern
Bezüglich der Vergütung von Arbeitnehmern soll die (umstrittene, s. etwa BGH vom 10.07.2014 – IX ZR 192/13, DB 2014 S. 1731) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu Zwanziger in DB 2014 S. 2391 und Klinck in DB 2014 S. 2455) gesetzlich festgeschrieben werden. Die Entgeltzahlung wird künftig ein die Anfechtung ausschließendes Bargeschäft sein, wenn der Zeitraum zwischen Arbeitsleistung und Gewährung des Arbeitsentgeltes drei Monate nicht übersteigt. Der BGH hat demgegenüber einen Zeitraum von maximal 30 Tagen für tolerabel gehalten (s. etwa zuletzt 10.07.2014 – IX ZR 192/13, DB 2014 S. 1731, Rz. 71). Es wird aber auch allgemein bestimmt, dass bei der Beurteilung des für das Bargeschäft erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhangs die „Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs“ zu berücksichtigen sind.

Verzinsungspflicht des Rückgewähranspruchs
Schließlich soll festgeschrieben werden, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung eine Verzinsungspflicht der durch den Insolvenzverwalter im Anfechtungswege eingeforderten Geldsumme nur nach allgemeinen Verzugsgrundsätzen besteht. Der Gläubiger hat daher die vom Insolvenzverwalter zurückgeforderte Summe in aller Regel erst ab dem Zeitpunkt einer entsprechenden Mahnung des Verwalters bzw. der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu verzinsen. Bislang bestand nach der Rechtsprechung des BGH ein Verzinsungsanspruch bereits seit dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ohne dass es auf einen Verzugseintritt ankam.
Konsequenterweise will der Referentenentwurf die entsprechenden Vorschriften des Anfechtungsgesetzes, die die Anfechtung durch einen Gläubiger außerhalb eines Insolvenzverfahrens regeln, entsprechend ändern.

Auswirkungen für die Praxis
Sollte der Referentenentwurf in dieser Form umgesetzt werden, so wird dies für die Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens die Gefahren der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter jedenfalls mindern. Vor zu großen Hoffnungen ist jedoch zu warnen. Die Insolvenzanfechtungsvorschriften enthalten weiterhin genügend durch die Rechtsprechung zu füllende unbestimmte Rechtsbegriffe, sodass genügend streitige Fälle übrigbleiben werden.
Im Übrigen sollte bei einer Würdigung der gesetzgeberischen Initiative immer bedacht werden, dass sich die Neuregelungen zwar zugunsten des einzelnen Gläubigers auswirken werden, der vor Insolvenzeröffnung noch eine Leistung seitens des Schuldners erhalten hat. Auf der anderen Seite wird genau dies sich naturgemäß zulasten sämtlicher anderer Gläubiger auswirken, zu deren gleichmäßigen Befriedigung dann diese dem einzelnen Gläubiger zugute gekommene Leistung gerade nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
So oder so werden die Gesetzesänderungen erst für die Zukunft gelten. Der derzeitige Referentenentwurf stellt dabei auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung ab. Die neuen Bestimmungen – so sie denn kommen sollten – werden für diejenigen Insolvenzverfahren gelten, die am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes oder später eröffnet werden. Für die vorher eröffneten Insolvenzverfahren bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Quelle: http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2015/04/17/einschrankung-des-insolvenzanfechtungsrechts-ante-portas/

Dienstag, 14. April 2015

Update Länderbewertungen der Coface:

Coface hat die Länderbewertungen der Niederlande und Belgiens auf A2 heraufgesetzt. 

Dagegen kommen Brasilien in A4 und Ecuador in B auf die Beobachtungsliste für eine Herabstufung. Und Russland sieht Coface weiter sehr kritisch. Nun ist auch die gesonderte Bewertung des Geschäftsumfelds nur noch in C, der zweitschlechtesten Stufe. Positive Nachrichten gibt es für Tunesien und Kambodscha: Tunesien ist in B auf der Watchlist mit positivem Ausblick, Kambodscha wurde in C heraufgestuft.

Zum Wachstum in den Niederlanden und Belgien tragen sowohl der private Konsum als auch der Export und Investitionen bei. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen geht weiter zurück. In Belgien hat sich zudem die politische Situation stabilisiert, die Regierung setzt auf finanzielle Konsolidierung. In den Niederlanden zeigten sich zu Jahresbeginn die Unternehmen des Bausektors zuversichtlicher. Dies geht einher mit wieder steigenden Immobilienpreisen.

Die Entwicklung in den Schwellenländern verläuft sehr heterogen. Gute Nachrichten gibt es aus Tunesien und Kambodscha. In Tunesien hat sich das Geschäftsumfeld nach dem Abschluss der politischen Übergangsphase verbessert. Das Wachstum dürfte 2015 auf drei Prozent steigen. Dazu tragen sowohl die landwirtschaftliche als auch die industrielle Produktion bei. Allerdings dürfte der Tourismus noch unter den Sicherheitsrisiken leiden. Kambodscha ist weiter auf Wachstumskurs. Treiber sind der Tourismus und der starke Textilexport sowie der privilegierte Zugang in die EU, die USA und nach Kanada. Auch die ausländischen Direktinvestitionen steigen weiter.

Lateinamerika wurde von ökonomischen und politischen Faktoren hart getroffen. Eine Erholung in Brasilien ist 2015 eher unwahrscheinlich. Die Wachstumsprognose liegt bei minus 0,5 Prozent. Die Industrie leidet weiter unter der schlechten Infrastruktur und dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Der Automobilbranche macht der Einbruch im Hauptexportland Argentinien zu schaffen. Ecuador ist nach Venezuela in der Region am stärksten vom niedrigen Ölpreis betroffen. Das Haushaltsdefizit wächst, während sich das BIP-Wachstum verlangsamt: von 3,8 Prozent 2014 auf voraussichtlich 1,5 Prozent in diesem Jahr.

Nachdem Russland im Oktober 2014 bereits in der Gesamtbewertung des Landes auf C herabgestuft wurde, ist das Geschäftsumfeld nun ebenfalls nur noch mit C bewertet. Es gibt eklatante Mängel beim Schutz von Eigentumsrechten. Neben der fehlenden Sicherheit für Gläubiger beeinträchtigen die unzureichende Durchsetzung von Rechtsvorschriften und die fehlende Transparenz bei Finanzen und Beteiligungsverhältnissen in den Unternehmen das Geschäftsumfeld. Wichtiger Schwachpunkt bleibt die anhaltende Korruption.

Quelle: http://www.coface.de/News-Publikationen-Events/News/Neue-Laenderbewertungen