Dienstag, 21. November 2017

Hein Gericke wieder insolvent

Hein Gericke, in Düsseldorf ansässiger Motorradzubehörversender und -filialist, hat Insolvenz angemeldet. Zum vierten Mal. Eine Umstrukturierung zum Großhändler soll das Unternehmen wieder profitabel machen.

Bereits am 3. November 2017 soll der entsprechende Antrag beim Landgericht Düsseldorf gestellt worden sein. Nun hat sich das Unternehmen mit einer offiziellen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Demnach wurde eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt, die es der Geschäftsführung ermöglicht, Instrumente des Insolvenzrechts für die Restrukturierung zu nutzen.

Nach der extremen Ausdünnung des Filialnetzes auf zuletzt 33 Standorte in Deutschland und dem Komplettrückzug aus Österreich will sich Hein Gericke nun auch noch von den letzten Standorten trennen und sich als Großhändler ohne Endkundengeschäft neu aufstellen. Verhandlungen zur Übertragung des Filialnetzes sollen bereits geführt werden. Wer den Einzelhandelsbereich übernehmen könnte, wurde nicht mitgeteilt.

Die Umstrukturierung auf einen Großhandelsbetrieb soll in den kommenden Monaten erfolgen. Hein Gericke wird bei diesem Prozess durch die Sanierungsberatung Dr. Frank Reinhardt und rechtlich durch die hierauf spezialisierte Kanzlei Lambrecht unterstützt. Rechtsanwalt Bora Haslinger wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Quelle: https://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/hein-gericke-wieder-insolvent-1/

Montag, 21. August 2017

Aktuelle Insolvenzen und "Wie kann das denn sein ?"

Die Namen werden wieder bekannter bei den Insolvenzfällen in Deutschland.

Diesem Monat melden Air Berlin und die Firma Touratech (Motorradzubehör) Insolvenz an.

Bei Air Berlin hat sich die Pleite schon in den letzten Monaten abgezeichnet, Flugausfälle, Verspätungen und hohe Verluste haben die Insolvenz angekündigt.....

Anders bei Touratech, einem sehr erfolgreichen Unternmehmen der Mortorradbranche, hier wurde dem Unternehmen angeblich der Erfolg und die Erweiterung zum Verhängnis. Die Erweiterung eines Produktions- und Lagergebäude sei zu spät umgesetzt worden, schreibt Insolvenzverwalter Dirk Pehl. Schwierigkeiten mit der Technik des neuen Gebäudes sollen zu weiteren Produktionsverzögerungen geführt haben, sodass es zu einem Liquiditätsengpass und schließlich zur Insolvenz kam.

 Kurios, aber auch der Erfolg schütz nicht vor einer Insolvenz.

Mittwoch, 12. Juli 2017

Die WCF Finetrading GmbH stellt ihren aktiven Geschäftsbetrieb zum 30. Juni 2017 ein. Die WCF erfüllt selbstverständlich bestehende Verträge und unterstützt seine Kunden und Interessenten weiterhin beim Einsatz von Finetrading.

http://www.wcf-finetrading.de/de/pressemitteilungen/wcf-stellt-geschaeftsbetrieb-ein

Mittwoch, 26. April 2017

Insolvenzanfechtung: Reformgesetz in Kraft getreten

Die jahrelange Überzeugungsarbeit des BvCM hat endlich Früchte getragen: Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ ist am heutigen Tage in Kraft getreten.

Für Insolvenzverfahren, die nach dem 5. April 2017 eröffnet werden, gilt nun:

- der Anfechtungszeitraum für Deckungshandlungen (Bezahlung von erbrachten Lieferungen und Leistungen) ist von zehn auf vier Jahre reduziert

- in diesen Fällen wird hinsichtlich der Kenntnis von der „drohenden“ an die „eingetretene“ Zahlungsunfähigkeit angeknüpft, wenn eine sogenannte kongruente Deckung vorlag

- Wenn der Gläubiger dem Schuldner  Zahlungserleichterungen/Zahlungsaufschub gewährt hat, wird vermutet, dass er eine etwaige Zahlungsunfähigkeit nicht kannte

- So genannte sind nur noch anfechtbar,  wenn der Gläubiger erkannt hat, dass sein Schuldner unlauter gehandelt hat

- Für Arbeitsentgelte wurde der Zeitraum für das Vorliegen von Bargeschäften auf bis zu drei Monate festgeschrieben

- Anfechtungsansprüche werden nur noch ab Verzugseintritt (nicht beginnend ab Insolvenzeröffnung) verzinst

Die neuen Regeln gelten nur für Insolvenzverfahren, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet werden. Hiervon ausgenommen ist die Regelung zu den Verzugszinsen.
Der BvCM hatte sich seit 2013 massiv für diese Reform eingesetzt, nachdem die völlig  ausgeuferte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung für große Verunsicherung bei den betroffenen Gläubigern gesorgt hatte. Sie stellt einen echten Meilenstein zur Wiederherstellung des Vertrauens im Rahmen der Gewährung von Lieferantenkrediten dar.

Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte mit den neuen Regelungen umgehen werden. Die Aussichten, zu mehr Rechtssicherheit und zu als gerechter empfundenen Ergebnissen zu gelangen, sind jedenfalls gut. Wir werden die Entwicklung aufmerksam beobachten und zu gegebener Zeit Bilanz ziehen, ob die Reform den hohen Erwartungen gerecht werden konnte.

Quelle: 05. April 2017, PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB

Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Die Alsdorfer Cinram GmbH zieht die Reißleine: Der Hersteller von CDs, DVDs
und Blu-rays mit rund 1030 Mitarbeitern will sich neu ausrichten und hat deshalb Antrag
auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungsverfahren gestellt.
Das Amtsgericht Aachen hat dies am Mittwoch angeordnet. Der Betrieb soll in vollem Umfang
fortgeführt werden.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Geschäftsleitung von Restrukturierungsexperten unterstützt.
Details zu dem Schritt will das Unternehmen am Donnerstag erläutern. Zuletzt war bekannt
geworden, dass Cinram mit Universal Pictures zur Jahresmitte einen wichtigen Kunden verlieren
wird.
Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Quelle: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/cinram-insolvenzverfahren-in-eigenverwaltung-1.1605611

Die Alsdorfer Cinram GmbH zieht die Reißleine: Der Hersteller von CDs, DVDs und Blu-rays mit rund 1030 Mitarbeitern will sich neu ausrichten und hat deshalb Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungsverfahren gestellt.

Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/cinram-insolvenzverfahren-in-eigenverwaltung-1.1605611#plx615610122

Die Alsdorfer Cinram GmbH zieht die Reißleine: Der Hersteller von CDs, DVDs und Blu-rays mit rund 1030 Mitarbeitern will sich neu ausrichten und hat deshalb Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltungsverfahren gestellt.

Cinram: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - Lesen Sie mehr auf:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/cinram-insolvenzverfahren-in-eigenverwaltung-1.1605611#plx615610122




Dienstag, 11. April 2017

FSV Frankfurt stellt Insolvenzantrag

Der FSV Frankfurt hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Dies hat der Drittligist am heutigen Dienstag offiziell bekanntgegeben. Der Klub, der im Sommer 2016 aus der 2. Bundesliga abgestiegen war, gibt als Grund Zahlungsunfähigkeit an.

Quelle:
http://www.dfb.de/news/detail/fsv-frankfurt-stellt-insolvenzantrag-165558/?no_cache=1&cHash=c427c5aa73b947e35898f6a67cb13022&utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Insolvenz-portal+%28Insolvenz-Portal+Alle+News%29

Dienstag, 21. März 2017

Presseerklärung der Alemannia Aachen GmbH

Schweren Herzens haben sich Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH aufgrund der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften entschlossen, am heutigen Tag Insolvenzantrag beim Amtsgericht Aachen einzureichen. Der Antrag wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Dieser Schritt war erforderlich geworden, nachdem trotz intensivster Bemühungen unter anderem die Verhandlungen mit einer Investorengruppe bis in die vergangene Woche ohne Erfolg geblieben waren. Die Option, gemeinsam mit einem starken Investor eine Rückkehr in den Profifußball anzustreben, scheiterte trotz guter sportlicher Leistung nicht zuletzt an der nach wie vor ablehnenden Haltung großer Teile von Fangruppierungen sowie an Rechtsunsicherheit infolge des zuletzt vom BFH erlassenen Beschlusses zur möglichen Besteuerung von Sanierungsgewinnen.

Der TSV Alemannia Aachen e.V. ist durch den Insolvenzantrag nicht betroffen.

Gleichzeitig erklärt der Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH gemeinschaftlich seinen Rücktritt.

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Christian Steinborn: „ Wir bedauern zutiefst, dass diese Maßnahmen trotz des unermüdlichen Einsatzes von Mitarbeitern und der Unterstützung unserer Sponsoren, denen wir zu Dank verpflichtet sind, alternativlos geworden sind. Der Insolvenzantrag ist ein für alle sehr schwerer Schritt, stellt aber in der schwierigen Gesamtsituation die einzige Handlungsalternative dar. Wir werden auch nach dem Rücktritt die dann neuen Verantwortlichen nach besten Kräften unterstützen, um diesem einzigartigen Club doch noch eine wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen.“
Es wird erwartet, dass das Gericht die ersten Weichen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs stellen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen wird.

Quelle: Alemannia News

Freitag, 17. Februar 2017

Insolvenzanfechtung: Reformgesetz verabschiedet

Die jahrelange Überzeugungsarbeit hat sich gelohnt: Das vom Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM) und seinen Mitstreitern eingeforderte Reformgesetz wurde am 16. Februar 2017 mit den Stimmen sämtlicher im Bundestag vertretener Parteien bei Enthaltung der Linksfraktion beschlossen.
In dem Gesetzgebungsverfahren kam es zuletzt aufgrund heftiger Kritik wegen der befürchteten Einführung eines Fiskusprivilegs durch die Hintertür zu massiven Verzögerungen. Insgesamt ein Jahr dauerten die Diskussionen um die mit der Reform zugleich vorgesehene Änderung des §131 InsO. Die Reformgegner witterten ihre Chance und schlugen vor, dass auf eine Änderung der Rechtslage dann lieber ganz verzichtet werden solle.

Der BvCM hatte seinen Forderungen zuletzt mit einem offenen Brief an die Minister Maas und Dr. Schäuble Nachdruck verliehen. Die Teilnehmer des Bundeskongresses des Verbandes machten darin nochmals die Dringlichkeit der Reform angesichts der spürbaren Auswirkungen der Anfechtungsthematik auf die Bereitschaft zur Vergabe von Lieferantenkrediten deutlich.
Der zwischen den Vertretern der Ministerien letztlich erreichte Kompromiss verzichtet dann auch komplett auf eine Änderung der Anfechtungsregeln im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie sie in § 131 InsO geregelt sind. Umgesetzt worden sind hingegen fast alle Forderungen aus der Wirtschaft. Insbesondere gelten jetzt folgende Änderungen für die Vorsatzanfechtung

- Der Anfechtungszeitraum für Deckungshandlungen (Bezahlung von erbrachten Lieferungen und Leistungen) wurde von zehn auf vier Jahre reduziert.

- In diesen Fällen wird hinsichtlich der Kenntnis nicht mehr an die „drohende“, sondern  an die „eingetretene“ Zahlungsunfähigkeit angeknüpft, wenn eine sogenannte kongruente Deckung vorlag. Dies ist der Fall, wenn die Art und Weise der Zahlung den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen entsprach.

- Wenn der Gläubiger dem Schuldner  Zahlungserleichterungen/Zahlungsaufschub gewährt hat, wird vermutet, dass er eine etwaige Zahlungsunfähigkeit nicht kannte –  der Insolvenzverwalter muss in diesen Fällen den (Gegen-)Beweis führen, dass der Gläubiger doch hiervon Kenntnis hatte.

- Sogenannte Bargeschäfte (zwischen Leistung und Gegenleistung liegt ein kurzer Zeitraum) sind nur noch anfechtbar,  wenn der Gläubiger erkannt hat, dass sein Schuldner unlauter gehandelt hat.

- Für Arbeitsentgelte wurde der Zeitraum für das Vorliegen von Bargeschäften auf bis zu drei Monate festgeschrieben.

- Anfechtungsansprüche werden nur noch ab Verzugseintritt (nicht beginnend ab Insolvenzeröffnung) verzinst.

Die neuen Regeln gelten nur für Insolvenzverfahren, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eröffnet werden. Hiervon ausgenommen ist die Regelung zu den Verzugszinsen. In der Hoffnung, der bisherigen Handhabung Einhalt zu gebieten, bei der Anfechtungsansprüche gerne als Kapitalanlage von Seiten des Insolvenzverwalters gesehen wurden und ihre Geltendmachung daher bis kurz vor Verjährung zurückgestellt wurde, um in den Genuss von Verzugszinsen zu gelangen, sollen die neuen Verzugszinsregelungen ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Insolvenzverfahren gelten, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eröffnet oder nicht.

Die Reform stellt einen echten Meilenstein zur Wiederherstellung des Vertrauens im Rahmen der Gewährung von Lieferantenkrediten dar. Zum Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrats; dieser hat lediglich die Möglichkeit, durch seinen Einspruch dafür zu sorgen, dass das Thema nochmals im Vermittlungsausschuss behandelt werden muss. Sollte der Bundesrat in der für den 10. März 2017 anberaumten Sitzung erwartungsgemäß auf einen Einspruch verzichten, kann das Gesetz noch im März in Kraft treten. Abzuwarten bleibt nun, wie die Gerichte mit den neuen Regelungen umgehen werden. Die Aussichten, zu mehr Rechtssicherheit und zu als gerechter empfundenen Ergebnissen zu gelangen, sind jedenfalls gut.
Der BvCM wird die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang aufmerksam beobachten und zu gegebener Zeit Bilanz ziehen, ob die Reform den hohen Erwartungen gerecht werden konnte.

Quelle: 17. Februar 2017, BvCM e.V. 

Montag, 30. Januar 2017

Butlers ist insolvent

Das Einrichtungshaus Butlers hat Insolvenz angemeldet. Es gehe darum, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren, sagt der Insolvenzverwalter – es geht in Deutschland um fast 100 Filialen. 

Freitag, 27. Januar 2017

Mannheim – Insolvenz bei WOT Oberflächentechnik – Betrieb eingestellt

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Mannheim Insolvenzverfahren bei einem der ältesten Industrieunternehmen Mannheims eröffnet – Betrieb und Produktion bereits eingestellt – Alle 59 Beschäftigten entlassen – Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz verhandelt
Das Unternehmen WOT Oberflächentechnik GmbH (ehem. Wieland GmbH) in Mannheim-Neckarau, eines der ältesten Industrieunternehmen Mannheims, ist zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren insolvent. Zum 01. Januar 2017 wurde das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Mannheim eröffnet.
Die WOT Oberflächentechnik GmbH und deren Vorgängerinnen hatten seit dem Jahr 1909 die Galvanisierung von metallischen Kleinteilen, wie zum Beispiel Schrauben, Muttern, oder Unterlegscheiben bis zu einer Größe von etwa 40 cm betrieben. Hauptabnehmer waren vor allem Kunden aus der Automobilindustrie.
Klaus Stein, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Mannheim, berichtet:
„Ein Investor hatte WOT gegründet und einen Großteil der Beschäftigten der Wieland GmbH seinerzeit 2015 aus der Insolvenz übernommen. Seitdem war es dem Mannheimer Traditionsunternehmen mit seiner über hundertjährigen Geschichte leider nicht gelungen, sich zu stabilisieren.“
Nach mehreren Gesprächsrunden und intensiven Bemühungen um mögliche Kaufinteressenten wurde nun, wie Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann bestätigte, konstatiert, dass für das Unternehmen keine Fortführungsperspektive gibt. Der Betrieb und die Produktion in der Wattstraße und Voltastraße wurden zum Jahresende 2016 eingestellt.
Stein: „Alle Beschäftigten verlieren ihren Arbeitsplatz. Die 59 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden bereits ab dem 01. Januar dieses Jahres wegen der Betriebsstillegung von der Arbeit freigestellt und haben sich bei den Arbeitsagenturen arbeitssuchend gemeldet.“
Für die Arbeitnehmerseite hätten Betriebsrat und IG Metall zusammen mit dem Insolvenzverwalter am 26. Januar 2017 einen Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz verhandelt, der am gleichen Tag beschlossen wurde, wie Stein ergänzt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens würden auch formal noch eine Kündigung erhalten.
Stein: „Wir verlieren mit WOT eines der ältesten Mannheimer Unternehmen aus der Industrie. Dies ist insbesondere für die Beschäftigten eine bittere Nachricht zu Jahresbeginn. Unsere Mitglieder werden wir im weiteren Verlauf des Verfahrens nach allen Möglichkeiten unterstützen. Ich wünsche allen eine neue und möglichst rasche berufliche Zukunftsperspektive.“

Quelle: http://www.mrn-news.de/2017/01/27/mannheim-insolvenz-bei-wot-oberflaechentechnik-betrieb-eingestellt-299468/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Insolvenz-portal+%28Insolvenz-Portal+Alle+News%29

Donnerstag, 26. Januar 2017

Coface aktualisiert Länderbewertungen

2017 – ein Jahr voller politischer Risiken und Bankenrisiken in Schwellenländern

Trotz des aktuellen wirtschaftlichen Aufwärtstrends werden in diesem Jahr weiterhin Unsicherheiten das globale wirtschaftliche Klima prägen
Welthandel von Protektionismus bedroht
Nach zwei Jahren langsamerem Weltwirtschaftswachstum in Folge, sollte sich das Wachstum 2017 leicht verbessern (von 2,5% auf 2,7%). Verantwortlich dafür ist der Aufschwung der Geschäfte in den Schwellenländern (4,1% Wachstum) aufgrund der Erholung in Brasilien und Russland, die die Abkühlung in China ausgleichen. Für die Industrieländer erwartet Coface ein stabiles Wachstum von 1,6%.

Die trübe Entwicklung des Welthandels (Prognose bei 2,4% für 2017, im Vergleich zu durchschnittlichen 2,2% zwischen 2008 und 2015 und einem Durchschnitt von 7% zwischen 2002 und 2007) könnte durch eine Wiederkehr von protektionistischen Maßnahmen – in Folge der Wahl Donald Trumps - weiter verschlimmert werden. Kurzfristig würden solche Maßnahmen aufgrund des langjährigen Aufschwungs in den USA (2017 +1,8% Wachstum erwartet) einen geringeren Effekt auf Amerikas Wirtschaft haben, als auf die Länder, die stark vom Export in die USA abhängen: Zentral-Amerika (insbesondere Honduras, El Salvador, Mexiko und Ecuador) sowie einige asiatische Länder (wie Vietnam und Thailand).

Aufgrund von Mexikos starker Abhängigkeit von Exporten in die USA, die 7% des BIP ausmachen, und vor dem Hintergrund einer höheren Inflation und sinkenden Investitionen, stuft Coface die Länderrisikobewertung des Landes auf B herab. Argentinien hingegen sollte nach einem schwierigen Jahr die ersten positiven Effekte seiner Reformen ernten. Deshalb stuft Coface die Länderbewertung auf B herauf.

Politische Risiken 2017 global auf Rekordhoch

Politische Risiken werden 2017 weiterhin massiv Sorgen bereiten.
Unter den Industrieländern sieht sich Europa den größten politischen Risiken ausgesetzt, weil einerseits Schlüsselwahlen anstehen und andererseits die Details des Brexit abzuwarten bleiben. Der politische Risiko-Index für Europa von Coface ist im Laufe des vergangenen Jahres in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien durchschnittlich um 13 Punkte angestiegen. Sollte ein größerer politischer Schock, vergleichbar mit dem Referendum in Großbritannien, eintreten, könnte sich das Wirtschaftswachstum in Europa durchschnittlich um 0,5 Punkte verlangsamen.

Die politischen Risiken in den Schwellenländern sind höher als jemals, getrieben durch soziale Unzufriedenheit und erhöhte Sicherheitsrisiken. Die GUS (wegen Russland mit einem Coface-Score von 63% von 100%), Nordafrika sowie der Mittlere Osten (mit der Türkei und Saudi Arabien, die beide bei 62% liegen) zeigen die größten Risiken unter den wichtigsten Schwellenländern. Der Anstieg von politischen und sozialen Spannungen im Kontext des sehr schwachen Wachstums in Südafrika ist zum Teil Grund für die Herabstufung der Länderbewertung auf C.
Sicherheitsrisiken, darin inbegriffen Terroranschläge, soziale und politische Spannungen, sind ein neuer Faktor innerhalb des Risikoindikators für Entwicklungs-/Schwellenländer. Wenig überraschend sind diese Sicherheitsrisiken in Russland und der Türkei am höchsten.

Kreditrisiken: Hohes Level von Unternehmensschulden bedrohen den Banksektor in Schwellenländern.

Diese erhöhten Kreditrisiken können – anhängig vom jeweiligen Land - unterschiedliche Formen annehmen.

Die Zahl von Unternehmensinsolvenzen sollte in Industrieländern weiterhin abnehmen. Der negative Aspekt dabei ist allerdings, dass die Höhe der Unternehmensgründungen häufig niedriger ist als auf Vor-Finanzkrisenniveau (Abweichung von -19,8% in Deutschland, -5,1% in den USA und -4,1% in Italien zwischen 2015 und Vorkrisen Höchststand). Steigende Kreditvolumina, die hochverschuldeten Unternehmen gewährt werden, schränken andererseits die Finanzierungsspielräume für schnell wachsende jüngere Unternehmen ein.

Extreme Unternehmensverschuldung ist ein weiteres Problem für Schwellenländer. Unternehmen in China haben das höchste Verschuldungsniveau (vergleichbar mit mehr als 160% des BIP) und die Schulden stiegen um 12 Prozentpunkte alleine zwischen dem 2. Quartal 2015 und 2. Quartal 2016. Die Rate der faulen Kredite im Bankensektor wächst rasant in Russland, Indien, Brasilien und China, während die Standards der Kreditvergabe verschärft haben.

Heraufstufungen in Europa und Sub-Sahara Afrika

Zum ersten Mal seit Mitte 2015 stuft Coface mehr Länder in der Risikobewertung herauf, als herab.
Spanien wird auf A3 heraufgestuft, während Island und Zypern (wo die Risiken im Zusammenhang mit den auferlegten Kapitalverkehrskontrollen sinken) nun mit A2 und B bewertet werden. Mittel- und Osteuropäische Ländern verbessern sich weiterhin im Ranking unter den 160 von Coface analysierten Ländern. Estland (A2), Serbien (B) und Bosnien-Herzegowina (C) verbessern sich im Geschäftsklima und das Wachstum dieser Ländererreicht ein komfortables Niveau. Bulgarien (A4) bestätigt die beobachtete Erholung dank eines moderaten Wachstums und der andauernden Konsolidierung im Bankensektor,

In Afrika südlich der Sahara, schlagen sich kleinere Länder deutlich besser als größere. Zwei der am besten abschneidenden Länder der Region sind Ghana (B), das den demokratischen Reifetest im Dezember bestanden hat und nun die öffentlichen Finanzen besser steuert. Auch Kenia (A4), das einen Anstieg im Tourismus und höhere staatliche Investitionen verzeichnet, hat Coface heraufgestuft.

Quelle:
http://www.coface.de/News-Publikationen-Events/News/Coface-aktualisiert-Laenderbewertungen

Mittwoch, 25. Januar 2017

RuV Blog: Forderungsausfall: Leistung erbracht und wo bleibt die Zahlung?

Obwohl sich Deutschland eines gesunden Wirtschaftswachstums erfreut, kommt es immer wieder zu Insolvenzen von eigentlich gesunden Unternehmen. Die gute Auftragslage führt fast unweigerlich zu einem Anstieg der Lieferantenkredite – schleppende Zahlungen oder Forderungsausfälle durch Kundeninsolvenzen können schnell die eigene Existenz gefährden.
Wie kann ich mich bestmöglich vor Verzögerungen oder gar Zahlungsausfällen schützen? Was muss ich beachten?

Hobby zum Beruf gemacht
Brit Mayen liebt Stoffe. In ihrer Freizeit hat sie seit jeher genäht und Kleinigkeiten für Familie und Freunde hergestellt. Ihr Hobby weitete sich langsam aus, so dass sie neben ihrem Job eine Nebentätigkeit anmeldete. Vor zwei Jahren dann entschloss sich die 32-Jährige ihr eigenes Geschäft zu eröffnen. Gemeinsam mit ihrem Mann, einem Polsterer, eröffnete sie einen Laden, der Möbel aufpolstert und neubezieht. „Unser Geschäft florierte schnell“, erinnert sich Mayen, die mit einem wohlüberlegten Businessplan in die Selbstständigkeit gestartet war.
Das besondere Stoff-Label sprach sich herum, so dass eines Tages ein großer Veranstalter anfragte, ob er zur Sommersaison eine komplette Hochzeitskollektion mit stoffbezogenen Stühlen bis hin zu passenden Stoff-Servietten von ihnen erwarten könne. „Wow, tolle Konditionen – ein Großauftrag“, erinnert sich Mayen. Brit Mayen und ihr Mann legten sich ins Zeug und konnten sogar den zeitlich knapp bemessenen Liefertermin pünktlich einhalten. „Wir stellten sogar noch zwei weitere Mitarbeiter als Aushilfen ein“, so Mayen. Wenige Tage später folgte das böse Erwachen. Statt der Überweisung des sechsstelligen Betrags, schickte der Auftraggeber die komplette Ware zurück und teilte per Zweizeiler mit, er sei zahlungsunfähig.

Unternehmen vor dem Aus
Für das kleine, eigentlich gesunde Unternehmen hätte das in diesem Fall das Aus bedeuten können, schließlich mussten auch die Eheleute Mayen ihren Verbindlichkeiten für ihren Laden, ihre Mitarbeiter und die angefallenen Materialkosten nachkommen. „Eigentlich hat uns ein Zufall vor der Geschäftsaufgabe gerettet“, sagt Brit Mayen. Ein Freund aus dem Baugewerbe hatte sie vor Geschäftsgründung auf die Möglichkeit einer Forderungsausfall- bzw. Warenkreditversicherung hingewiesen, da dieser schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht hatte. „Genau durch diesen Versicherungsschutz wurden unsere Forderungen beglichen und wir konnten unseren Verbindlichkeiten nachkommen“, erzählt die Jung-Unternehmerin.

Fünf Tipps, die vor Forderungsausfall schützen können

1. Unternehmen überprüfen
Im Handelsregister, das kostenlos eingesehen werden kann, lassen sich mögliche Insolvenzverfahren und weitere Unternehmensdaten erkennen. Vor Vertragsabschluss sollte die Bonität Ihrer Kunden überprüft werden. Greifen Sie dabei auf alle verfügbaren Informationen zurück, die Ihnen eine Bonitätsbewertung  erlauben (IHK, Handelsregister). Befragen Sie bei Bestandskunden parallel dazu Ihre Mitarbeiter zu Erfahrungen aus früheren Auftragsabwicklungen.

2. Eindeutig definiertes Vertragswerk
Definieren Sie die genaue Erbringung der Leistung im Vertrag mit Angaben zu Leistungsvolumen, Leistungsspezifikation und Zahlungsfristen sowie die Zahlungsweise. Regeln Sie zudem, wie die Gewährleistung erfolgen soll.

3. Zeitnahe Rechnungsstellung und Überprüfung der Zahlungseingänge
Ist die vereinbarte Leistung erbracht und die Abnahme erfolgt, sollte die Rechnungsstellung zeitnah erfolgen. Die Forderung muss prüffähig sein, denn jeder Fehler kann ggf. dazu genutzt werden, die Zahlung aufzuschieben oder ganz zu verweigern. Prüfen Sie Ihre Zahlungseingänge fortlaufend. Auf diese Weise lassen sich Zahlungsverzüge zeitnah feststellen.

4. Konsequentes Mahnwesen und Eintreiben der Forderungen
Mahnen Sie konsequent, wenn die Zahlungsziele überschritten werden. Prüfen Sie die Bonität eines Schuldners erneut, bevor Sie die Beitreibung der Forderung einleiten. Der Schuldner muss zwar die Kosten für die Beitreibung übernehmen, aber natürlich nur, wenn er diese auch tatsächlich begleichen kann. Zudem müssen Sie als Gläubiger die Kosten zunächst auslegen.

5. Schutz gegen Ausfälle
Der sicherste Weg gegen Forderungsausf ist der Abschluss einer Warenkreditversicherung. Gegenstand ist die Absicherung von Forderungen aus Warenlieferungen und Werk- oder Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im Falle des Zahlungsverzugs oder der Zahlungsunfähigkeit. Es erfolgt eine ständige Bonitätsprüfung und -überwachung der Kunden sowie eine Zahlung im Schadenfall, so dass die Gefahr eines Liquiditätsengpasses oder gar der eigenen Existenzgefährdung durch den Ausfall einer oder mehrerer Forderungen minimiert wird.

Quelle: http://www.ruv-blog.de/forderungsausfall-leistung-erbracht-und-wo-bleibt-die-zahlung/