Montag, 29. September 2014

Rettung gescheitert Mifa beantragt Insolvenz

Angefangen hat es im März mit Fehlbuchungen. Nun hat der Fahrradhersteller Mifa Insolvenz beantragt.
Der Fahrradbauer Mifa hat beim zuständigen Amtsgericht Halle Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ziel sei es, den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Das operative Geschäft bleibe davon unberührt und laufe wie geplant weiter. Wenige Stunden zuvor hatte Mifa einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angekündigt, weil das Eigenkapital im Halbjahresabschluss zum 30. Juni nach derzeitiger Einschätzung negativ sein werde.
Folgen:    
Grund des Antrags ist, dass die stets kolportierte Eigenkapitalspritze des indischen Fahrradbauers Hero Cycles nicht kam oder wie es heißt „abweichend von gegebenen Zusagen nicht umgesetzt werden konnte“.  Trotz intensiver Verhandlungen sei  es bislang nicht gelungen, zu einer abschließenden Lösung zu gelangen.

Rahmenbruch auf der Zielgeraden

Damit finden die undurchsichtigen Vorgänge um den Fahrradbauer aus Sangershausen einen vorläufigen, traurigen Höhepunkt: Im März hatte das Unternehmen zunächst die Korrektur einiger Geschäftsberichte aufgrund der fehlerhafte Verbuchung von Materialaufwand angekündigt. Gleichzeitig wurde mit Hans-Peter Barth ein neuer Vorstand bestellt, weil der seinerzeitige  Alleinvorstand und Großaktionär Peter Wicht erkrankt sei. Schon damals hatte Mifa Hero Cycles als künftigen Großaktionär und größten Fahrradhersteller der Welt präsentiert.
Dieser  verlangte von den Gläubigern der im August 2013 begebenen Anleihe als Voraussetzung für sein Engagement einen weitgehenden Forderungsverzicht. Im Hintergrund stand kaum verhohlen die Insolvenzdrohung. Nachdem sich die Gläubiger dazu grundsätzlich bereit gefunden hatten, Anleihen in Aktien zu tauschen, hieß es die „Sanierung befindet sich auf der Zielgeraden“.
Doch dann überschlugen sich die Ereignisse: Vor knapp zwei Wochen veröffentlichte Mifa Geschäftszahlen für 2013 und das erste Quartal 2014. Gerade Letztere sahen trotz Umsatzrückgängen mit einem operativen Gewinn und einem geringen Nettoverlust gar nicht so dramatisch aus. Hellhörig machte allerdings die Prognose des damals noch amtierenden Hans-Peter Barth. Dieser kündigte für das zweite Quartal einen operativen Verlust und für das Gesamtjahr einen sinkenden Umsatz an. Vor allem aber räumte Barth ein, dass Mifa Altbestände unter Marktwert habe verkaufen müssen. Schon nach der Meldung im März war vermutet worden, dass die seinerzeit hohen angekündigten Verluste Resultat einer Produktion auf Halde waren.
Am Tag nach der Vorlage des Geschäftsberichtes wurde Barth ohne Dankesworte Knall auf Fall entlassen. Gleichzeitig war das Unternehmen bemüht, den Eindruck zu verwischen, die vorgelegten Abschlüsse hätten unter Änderungsvorbehalt gestanden.
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Nun also der Insolvenzantrag. Dieser kommt letztlich nicht völlig überraschend. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens hatte zu Jahresbeginn nur noch knapp 5 Prozent betragen. Nach dem Verlust im ersten und den angekündigten Verlusten des zweiten Quartals musste sich die Eigenkapitalquote gegen null bewegen.
Nicht vorauszusehen für externe Beobachter war das Scheitern der Verhandlungen mit Hero Cycles. Am 25. August hatte Hero selbst noch eine Meldung veröffentlicht, wonach man 60 Prozent an Mifa für 15 Millionen Euro erworben habe und dem Unternehmen eine Kapitalspritze von 4 Millionen Euro verabreichen werde. Mit der Akquisition hätte Hero auch Zugriff auf E-Bike-Technik erhalten. Nach eigenen Zahlen ist Hero nur anhand des Absatzes von 6 Millionen Stück der größte Fahrradhersteller der Welt.

Inder mit Ausschlachtungsabsichten?

Nach Aussagen in einem Interview von Hero-Geschäftsführer Pankay Munjal hat sich Mifa mit den Zukäufen des E-Bike-Herstellers Grace und der Edelmarke Steppenwolf übernommen. Laut Munjal wollte Hero einen Teil der Produktion nach Indien verlegen. Obendrein zeigte sich der Geschäftsführer vor allem  an Steppenwolf und der E-Bike-Technik von Grace interessiert. Das kann man auch so interpretieren, dass die Massenherstellung in Sangershausen hätte eingestellt werden sollen, da Hero hier schon hohe Volumina produziert.
Darüber hinaus hätten sich die Inder womöglich die E-Bike-Technik angeeignet und Grace und Steppenwolf weiter betrieben. Doch unverkennbar galt der Fokus von Munjal den eigenen Premium-Marken Urban Trails, Octane und Disney. Denkbar also, dass dies der Hintergrund für den Insolvenzantrag ist. Indes bleiben die Vorgänge weiter undurchsichtig.
Mifa-Wertpapiere 29.09.2014 17:36 Uhr
Name Kurs Änderung

  MIFA FAHRRADW… 12,50  -52,65 %
MIFA FAHRRADW.IHS...
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  MIFA FAHRRADW… 0,75 € -31,91 %
Der Aktienkurs der Mifa ist an diesem Montag im Tagesverlauf um mehr als 40 Prozent auf 65 Cent gefallen. Der Kurs der Anleihe sinkt auf nur noch rund 10 Prozent des Nominalwerts. Für die Anleihen-Inhaber ist die Nachricht ein weiterer Nackenschlag, nachdem sie schon auf 60 Prozent ihrer Forderungen verzichtet haben. Unter den gegeben Umständen dürften weitere Verluste auf sie zukommen.
Die Anleihe war im August 2013 von der Rating-Agentur Feri mit der vergleichsweise guten Note „BBB-“ bewertet worden und war sehr gefragt. Am 19. März wurde sie noch mit mehr als 105 Prozent der Nominale bezahlt. Feri hatte im Frühjahr die Note um sechs Stufen auf „B-“ gesenkt.
Im Mai wurde die Bonitätsnote auf die niedrigste Stufe „CC“ gesenkt. Im Juli wurde Mifa das Rating ganz entzogen. Die Agentur begründete dies mit einer unzureichenden Informationspolitik der Emittentin, auf deren Basis eine Bonitätsbewertung derzeit nicht möglich sei.
Quelle: FAZ.NET

Westfälischer Zeitungsverlag insolvent

26.09.2014, 15:03 Uhr  ·  Funke stellt Insolvenzantrag für den Westfälischen Zeitungsverlag. Das Kartellamt sagt aber, dass aus der Gesellschaft die sieben betroffenen Lokalausgaben nicht betrieben werden.
Von
Die Funke-Mediengruppe schickt die Westfälische Zeitungsverlag GmbH & Co. KG in die Insolvenz. Die Gesellschaft gibt sieben Lokalausgaben der Tageszeitungen „Westfälische Rundschau“ und „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ in den Städten Dortmund, Schwerte, Lünen und Castrop-Rauxel heraus. Nach Angaben des Unternehmens sind keine anderen Ausgaben der Zeitungen und keine Mitarbeiter von dem Antrag betroffen, den Funke auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt hat
Die Funke-Mediengruppe wollte die sieben Lokalausgaben an das Medienhaus Lensing („Ruhr Nachrichten“) verkaufen und mit dem Wettbewerber zusammenzuarbeiten, scheiterte damit aber an einem Veto des Bundeskartellamtes. Diesem Ziel könnte sich Funke mit der Insolvenz versuchen, wieder zu nähern. „Die Gesellschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig, es besteht aber bereits Insolvenzantragspflicht bei einer negativen Fortbestehensprognose“, sagte Funke-Geschäftsführer Thomas Ziegler. „Sofern es in unserer Macht steht, werden wir uns im Insolvenzverfahren dafür einsetzen, dass für die Lokalausgaben ein Käufer gefunden wird und sie erhalten bleiben.
Funke hatte die Redaktion der „Westfälischen Rundschau“ vergangenes Jahr entlassen und die Tageszeitung mit Inhalten anderer Redaktionen weiter verbreitet. Das Bundeskartellamt äußerte am Freitag, dass der Insolvenzantrag nichts an ihrer Bewertung ändere. „Die Westfälische Zeitungsverlag GmbH ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr und nicht weniger als Transaktionsvehikel, ohne operatives Geschäft und eigene Angestellte“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dieser Zeitung. „Aus ihr heraus werden die fraglichen Lokalausgaben nicht betrieben.“

Quelle FAZ

http://blogs.faz.net/medienwirtschaft/2014/09/26/westfaelischer-zeitungsverlag-insolvent-533/

Donnerstag, 25. September 2014

Russischer Stahlkonzern Mechel steht offenbar vor der Pleite

Der Stahlkonzern Mechel steht offenbar kurz vor der Pleite. Damit rechnet die russische Regierung, die den überschuldeten Konzern pleitegehen lassen will. Eine Insolvenz sei kaum abzuwenden, Alternativen gebe es nicht.

Die russische Regierung hat offenbar Pläne für eine Rettung des Stahlkonzerns Mechel aufgegeben und will den überschuldeten Konzern pleitegehen lassen. Eine Insolvenz sei wohl kaum noch abzuwenden, sagte Wirtschaftsminister Alexej Uljukajew am Samstag am Rande einer Konferenz in Sotschi. „Es ist sehr schwierig, eine andere vernünftige Lösung vorzuschlagen. Wir sollten uns wahrscheinlich den Tatsachen stellen – wenn eine Firma bankrott ist, sollte dies auch offiziell festgestellt werden.“

Mechel ächzt unter einem Schuldenberg von umgerechnet fast sieben Milliarden Euro. Die Regierung in Moskau hatte sich monatelang bemüht, dem Konzern mit 70.000 Mitarbeitern zur Hilfe zu kommen. So hatte sie erwogen, dem Konzern eine Eisenbahnstrecke abzukaufen. Uljukajew erklärte nun jedoch, für dieses Vorhaben fehle das Geld.

 

Die größten Stahlhersteller der Welt

  • Rang 1
    Der größte Stahlproduzent der Welt ist mit Abstand Arcelor-Mittal. Der Konzern mit europäischen und indischen Wurzeln produzierte 2012 93,6 Millionen Tonnen Stahl.
    Quelle: World Steel Association
  • Rang 2
    Mit deutlichem Abstand zum Marktführer landet auf Platz zwei der japanische Konzern Nippon Steel & Sumitomo Metal. Die beiden japanischen Hersteller hatten sich im Oktober 2012 zusammengeschlossen und kamen zusammen auf ein Produktionsvolumen von 47,9 Millionen Tonnen Stahl.
  • Rang 3
    Der dritte Platz geht nach China: Die Hebei Group stellte 2012 42,8 Millionen Tonnen Stahl her.
  • Rang 4
    Dichtauf folgt ein weiterer chinesischer Konzern: Baosteel Group. Das Unternehmen mit Sitz in Shanghai produzierte 42,7 Millionen Tonnen Stahl.
  • Rang 5
    Die südkoreanische Gesellschaft Posco sichert sich mit einer Produktion von 39,9 Millionen Tonnen den Platz fünf unter den Stahlherstellern.
  • Rang 20
    Abgeschlagen auf Platz 20 rangiert mit Thyssen-Krupp der erste deutsche Stahlproduzent. Die Essener stellten 2012 15,1 Millionen Tonnen her. Der Konzern liegt gleichauf mit der russischen Severstal sowie Benxi Steel aus China und teilt sich den Rang mit den Konkurrenten.
Mechel selbst zieht in Betracht, die wichtigsten Bestandteile des Konzerns in den kommenden Jahren für rund zwei Milliarden Euro zu verkaufen. Zudem wünscht sich das Unternehmen von seinen wichtigsten Gläubigerbanken VTB, Sberbank und Gazprombank eine Umstrukturierung der Schulden. VTB-Chef Andrei Kostin hatte jedoch am Freitag gesagt, dass dies dem Unternehmen langfristig nicht wieder auf die Beine helfen würde. Deshalb müsse das Geldhaus rechtliche Schritte einleiten, um sein Geld zurückzubekommen.

Donnerstag, 18. September 2014

Fälligkeitsfactoring der Coface überarbeitet:
Quelle Coface 18.09.2014

Neue Version des CMPA verfügbar


Seit der erfolgreichen Markteinführung vor einem Jahr haben wir das Produkt CMPA (Coface Maturity Purchase Agreement) stetig weiterentwickelt. Nicht zuletzt haben uns Ihre Rückmeldungen geholfen, das Produkt noch attraktiver zu gestalten. Hierfür bedanken wir uns bei Ihnen recht herzlich.
 
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort eine neue Version anbieten.
 
Die neue Vertragsversion ist ein Zweivertragsmodell, bestehend aus dem CMPA-Fälligkeitsfactoringvertrag und einem separat vom Kunden abzuschließenden Kreditversicherungsvertrag (CMPA-GAC-Rückversicherungsvertrag). Das Vertragswerk des Fälligkeitsfactoringvertrages wurde erheblich gekürzt, vereinfacht sowie neu strukturiert und ist mit dem dazugehörige CMPA-GAC-Vertrag an einigen Stellen noch weiter verzahnt worden, beispielsweise betreffend der Systematik zum Nachrücken von Forderungen. Neu ist die obligatorische Erteilung eines Interventionsauftrages (IVA) für überfällige Forderungen (die Möglichkeit des Ankaufs erst bei Zahlungsunfähigkeit ohne vorherigen IVA entfällt). Die Absicherung von Eigenrisiken (z.B. Fabrikationsrisiko) ist über den separaten GAC-Vertrag möglich.
 
Ein Muster des neuen Vertragswerkes finden Sie ab sofort über das Download-Center in unserem MOS-Maklerportal (Kategorie „AVB“).
 
Wir freuen uns darauf, die Erfolgsgeschichte des CMPA gemeinsam mit Ihnen weiterführen zu können.
 

Euler Hermes bietet umfassenden Langzeitschutz bei Insolvenzanfechtung bis zu € 2,5 Mio.

18.09.2014
  • Insolvenzordnung: Rückforderungen von Zahlungen im Insolvenzverfahren sind bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vereinfacht Insolvenzanfechtung für Insolvenzverwalter erheblich
  • Ausfallrisiko von Forderungen steigt für Lieferanten dadurch um ein Vielfaches an
  • Neue Euler Hermes Zusatzpolice schützt Lieferanten bei Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter
Hamburg, 18. September 2014 – Euler Hermes bietet als einer der ersten Kreditversicherer Langzeitschutz gegen Schäden aus einer Insolvenzanfechtung an. Diese Anfechtungspolice leistet erstmals auch über das Kreditlimit hinaus. Ein Insolvenzverwalter kann nach Paragraph 133 der Insolvenzordnung bereits geleistete Zahlungen der letzten zehn Jahre anfechten und diese von den Lieferanten zurückzufordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden. Durch diese Rückforderungen steigt das Risiko des Forderungsausfalls bei den betroffenen Lieferanten unter Umständen um ein Vielfaches an und überschreitet das Kreditlimit. Die Anfechtungsversicherung deckt genau diese Schäden ab, in fünf frei wählbaren Varianten: von einer Versicherungssumme von € 250.000 bis zu maximal € 2,5 Millionen.

Wenn der Insolvenzverwalter zur Kasse bittet: Zahlungsrückforderungen von bis zu 10 Jahren
„Der Lieferant wird bei einer Anfechtung vom Insolvenzverwalter für bis zu zehn Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten“, sagte Ulrich Nöthel, Mitglied des Vorstands bei Euler Hermes. „Das kann für Unternehmen schnell zu hohen Verlusten oder im schlimmsten Fall zur Existenzbedrohung werden. Zwar sind alle unbezahlten Forderungen durch die Warenkreditversicherung gedeckt – bereits geleistete Zahlungen, die das Kreditlimit übersteigen, sind bisher aber nicht ausreichend geschützt. Mit unserer neuen Anfechtungsversicherung reagieren wir auf dieses speziell im deutschen Markt vorhandene Risiko und bieten entsprechenden Langzeitschutz.“

BGH-Rechtsprechung: Beweispflicht beim Lieferanten statt beim Insolvenzverwalter
Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert in seiner aktuellen Rechtsprechung die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter erheblich. Der Lieferant muss jetzt nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs – trotz entsprechender Anzeichen – keine drohende Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers vorlag. „Für die meisten Unternehmen ist es fast unmöglich, dieser Beweispflicht nachzukommen, denn bereits Stundungen oder Zahlungspläne können als solche Anzeichen gewertet werden“, sagte Nöthel. „Durch die vom BGH veränderte Beweislast sind Anfechtungen für den Insolvenzverwalter deshalb noch einfacher. Seither sehen wir zunehmend Fälle, in denen Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren zurückfordern statt wie bisher nur für die letzten Monate vor der Insolvenz. Längst bezahlte Rechnungen werden so plötzlich wieder zu einer offenen Forderung. Das Ausfallrisiko für Lieferanten ist dadurch sehr groß.“

Rechenbeispiel: Schadenshöhe kann sich leicht verfünf- oder gar verzehnfachen
Ein mittelständischer Betrieb liefert beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Jahren Waren im Wert von jährlich € 150.000 an einen Abnehmer. Das Kreditlimit seiner Warenkreditversicherung liegt bei € 200.000; dieses überschreitet er zu keinem Zeitpunkt. Als der Abnehmer einen Insolvenzantrag stellt, bestehen noch die offenen Forderungen von € 150.000 aus der letzten Lieferung. Diesen Schaden übernimmt seine Warenkreditversicherung. Plötzlich fordert der Insolvenzverwalter jedoch auch alle bereits bezahlten Forderungen der zurückliegenden vier Jahre zurück, insgesamt also € 600.000. Seine Begründung: Es hatte in diesem Zeitraum immer wieder Stundungen und Zahlungspläne gegeben, der mögliche Zahlungsausfall war daher für den Lieferanten erkennbar. Dessen Schaden beläuft sich dadurch auf insgesamt € 750.000 und ist damit fünf Mal so hoch wie zunächst erwartet. Bis zum vereinbarten Kreditlimit von € 200.000 deckt dies seine klassische Police ab. Auf den Verlusten der verbleibenden € 550.000 würde das Unternehmen hingegen sitzen bleiben – es sei denn, es hätte sich im Vorfeld mit einer Anfechtungsversicherung dagegen abgesichert.

Schutz-Konditionen: Frei wählbare Versicherungssummen, transparente Kosten
Die Anfechtungsversicherung von Euler Hermes ist ein zusätzliches Sicherheitspaket zur klassischen Warenkreditversicherung. Sie deckt dabei alle Schäden aus Insolvenzanfechtungen oberhalb des Kreditlimits ab. Die Versicherungssumme kann jedes Unternehmen aus fünf Varianten frei wählen: von € 250.000 über € 500.000, € 1 Mio., € 1,5 Mio. bis hin zu maximal € 2,5 Mio. Nach individueller Vereinbarung sind auch höhere Versicherungssummen möglich. Die Prämien belaufen sich dabei je nach gewählter Option auf 1 bis 2% der Versicherungssumme pro Jahr.






Pressekontakt:

Euler Hermes Deutschland AG, (Hamburg)
Antje Stephan
Pressesprecherin
Telefon: +49 (0)40 8834-1033
Mobil: +49 (0)160 899 2772
E-Mail: antje.stephan@eulerhermes.com

Euler Hermes Group Media Relations
Remi Calvet
Telefon: +33 (1) 84 11 61 41
E-Mail: remi.calvet@eulerhermes.com
Coface Online Tool "Cofanet" jetzt auch für das Handy als App verfügbar (Apple, Android), Quelle Coface Newsletter 18.09.14

Markteinführung unserer neuen App CofaMove: CofaNet wird mobil


Coface bietet seinen Kunden ab sofort eine mobile App für den Zugriff auf die wichtigsten Funktionen von CofaNet, der Onlineplattform für die Verwaltung von Coface Verträgen - jederzeit und überall. Die Anwendung steht im Apple App Store und im Google Play Store zum Download bereit.
 
CofaMove ist eine Innovation auf dem Kreditversicherungsmarkt und bietet Kreditversicherungsinformationen für unterwegs. Jederzeit griffbereit können Kreditmanager mit diesem neuen Tool ihre Reaktionszeit für Risikoübernahme verkürzen und den Außendienst unterwegs besser unterstützen. Die Außendienstmitarbeiter ihrerseits werden leistungsfähiger bei Kundengewinnung und Verhandlungsführung.
 
Die derzeitige Version von CofaMove umfasst die Identifikation von Kunden, Einsicht in geltenden Bewertungen und Versicherungsschutz sowie Beantragung von Bewertungs- und Kreditversicherungsprodukten. Bis zum Jahresende sollen weitere Funktionen hinzukommen. Die App steht ca. 40.000 CofaNet Nutzern in vielen Sprachen ohne Zusatzkosten zur Verfügung.
 
"Die Markteinführung von CofaMove ist ein neuer Schritt auf dem Weg zur Innovation, auf den wir unsere heutigen und zukünftigen Kunden einladen. TopLiner war 2012 die erste Etappe auf diesem Weg und weltweit folgen seitdem beständig weitere Innovationen. Wir haben die Bedürfnisse unserer Kunden aufmerksam im Blick. Dieses neue Tool trägt den technischen Bedürfnissen Rechnung und öffnet Türen zu neuen Kunden durch effizienteres Risikomanagement vor Ort. Über unsere integrierte technische Plattform können unsere internationalen Kunden dieses neue Tool weltweit ab dem ersten Tag nutzen", so Patrice Luscan, Marketing and Strategy Director der Gruppe.
Coface Statement zur Insolvenzanfechtung: Stand 18.09.2014, Quelle Makler Newsletter Coface

Insolvenzanfechtung




Das Thema der Insolvenzanfechtung wird am Kreditversicherungsmarkt diskutiert und auch Coface setzt sich mit dieser Thematik im Sinne der Interessen unserer gemeinsamen Kunden auseinander.
 
Wichtig ist uns an dieser Stelle, dass wir bereits mit unserem Standard-Wording eine Basisabsicherung für alle unsere Kunden – unabhängig vom Kreditversicherungsprodukt – bieten. Bei Geltung deutscher Gesetze gilt:
 
"Ist der Versicherungsnehmer aufgrund einer Insolvenzanfechtung nach §§ 129 InsO gesetzlich verpflichtet, Zahlungen, die er vom Kunden vor dessen Insolvenz erhalten hat, zurückzuerstatten, kann er den Schaden für nach § 144 InsO wieder aufgelebte Forderung, der infolge der daraus resultierenden Forderungsausfälle entsteht, geltend machen. Diese Forderungen werden bei der Berechnung des versicherten Ausfalls berücksichtigt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 
- Die Forderungsausfälle beziehen sich auf im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme versicherte Forderungen.
- Die Bestimmungen und Bedingungen des Versicherungsvertrages wurden durch den Versicherungsnehmer eingehalten.
- Der Versicherungsnehmer ergreift nach Abstimmung mit dem Versicherer alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Rückforderungsansprüche.
- Die betroffenen Forderungen werden zur Insolvenztabelle angemeldet.
- Der Versicherungsnehmer weist dem Versicherer die Rückerstattung an die Insolvenzmasse nach.“

 
Dies bedeutet es können nur dann Deckungslücken für unsere Versicherungsnehmer entstehen, falls ein Insolvenzverwalter so hohe Forderungen anfechtet und zurückfordert, die dann nicht mehr in das bestehende Limit passen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen ist dies aber nur in sehr seltenen Fällen überhaupt relevant. Die aktuell am Markt erhältliche Zusatzdeckung bietet für zukünftige Forderungen (ab dem Abschluss der Zusatzdeckung, aber nicht für bestehende Forderungen rückwirkend) Deckungsschutz in erweitertem Umfang an, jedoch nur dann, wenn gleichzeitig mit der bestehenden Zusatzversicherung ein Kreditversicherungslimit bestanden hat und keine drohende Insolvenz erkennbar war.
 
Obwohl wir ebenfalls Lösungsansätze für unsere Kunden prüfen so meinen wir, dass eine gute anwaltliche Unterstützung im Falle einer Rückforderung des Insolvenzverwalters eine sehr effiziente Lösung zur Abwehr ggf. unberechtigter Rückansprüche ist. Gerade hier ist eine bestehende Kreditversicherung ein gutes Argument für unsere gemeinsamen Versicherungsnehmer: Da ein Limit des Kreditversicherers bestand, kann dem Versicherungsnehmer aus unserer Sicht kaum unterstellt werden, dass dieser von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Bonitätsverschlechterung gewusst haben muss. Schon das bestehende Limit des Versicherers macht deutlich, dass auch dem Versicherungsträger keine Anzeichen für eine bevorstehende Insolvenz vorlagen. In diesem Fall scheint uns die Argumentation des Versicherungsnehmers, gutgläubig ohne Kenntnis negativer Veränderungen in der Bonität des Debitoren gehandelt zu haben, sehr naheliegend und dürfte in der Mehrzahl der Fälle von den Gerichten auch akzeptiert werden.
 
Es bleibt zu hoffen, dass im Rahmen der anstehenden gesetzlichen Änderung des Anfechtungsrechts die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung als solches verschärft und damit das Risiko für den Gläubiger verringert wird. „Die Reform muss wieder die Interessen der redlichen Unternehmen in den Mittelpunkt rücken und darf diese bei Anfechtungsklagen nicht an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs treiben“, so Jan Völker, Leiter Recht & Compliance bei der Coface.
 
Wir halten Sie über den Fortgang unserer Überlegungen zur Absicherung von Insolvenzanfechtungsansprüchen informiert und stehen Ihnen für Rückfragen oder weitere Informationen gern zur Verfügung.

Dienstag, 9. September 2014

Das Wellpappenwerk Degenhardt hat Insolvenz angemeldet

Grevenbroich: Das Kapellener Traditionsunternehmen Degenhardt hatte Ende des vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatte die Wellpappen-Fabrik angekündigt, den Betrieb in Grevenbroich aufgeben und nach Inden im Kreis Düren ziehen zu wollen. Der damalige Firmenchef Dennis Degenhardt hatte die Wirtschaftsförderung der Stadt kritisiert und von mangelnder Unterstützung gesprochen. Jetzt wurde bekannt, dass der Umzug nicht funktioniert hat - stattdessen steht die Firma am Standort Kapellen vor dem Aus.
"Es stimmt", bestätigte Geschäftsführerin Nadine Degenardt auf Anfrage unserer Redaktion: "Wir mussten Insolvenz anmelden. Der Umsatz ist eingebrochen." Degenhardt hatte in den vergangenen Monaten ihren Bruder Dennis als Geschäftsführer abgelöst und versucht zu retten, was zu retten ist. Die Zukunft ist derzeit völlig unklar, die Mitarbeiter sind stark verunsichert. "Zunächst ist das Gehalt der nächsten drei Monate durch die Agentur für Arbeit gesichert", sagt Dieter Seifert von der Gewerkschaft Verdi: "Was danach wird, weiß derzeit aber niemand." Ein Insolvenzverwalter werde eingesetzt. Er müsse entscheiden, ob die Firma weiter existieren könne. "Aus meiner Sicht sieht es nicht gut aus. Ich befürchte, dass das Unternehmen plattgemacht wird", betont Seifert. Insgesamt 40 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel....

Quelle: NGZ

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/wellpappe-fabrik-meldet-insolvenz-an-aid-1.4503229