Reform der Insolvenzanfechtung rückt näher
Von Stefan Lange/ finanzen.net 17.12.2014
BERLIN--Die lange Zeit umstrittene Reform
der Insolvenzanfechtung kommt wieder voran. Union und SPD hätten erneut
Gespräche mit dem Bundesjustizministerium aufgenommen, erklärten die
zuständigen CDU-Experten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Heribert Hirte
am Mittwoch in Berlin. "Wir begrüßen, dass das SPD-geführte
Bundesjustizministerium an den Verhandlungstisch zurückgekehrt ist und
die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung nun zum Greifen nah ist",
sagte Winkelmeier-Becker.
Hirte erklärte, im Mittelpunkt der Reform werde "eine zielgenaue
Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung" stehen. Rückforderungen
eines Insolvenzverwalters können demnach künftig nicht mehr darauf
gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung
oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige
Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Auch soll die Frist für die
Anfechtung solcher Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden.
Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen
sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung
des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte), wie Hirte
erklärte. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor
einer Rückforderung von Löhnen geschützt sind, soweit diese die
Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei
Monate darstellen.
Änderungen zur Anfechtung von Zahlungen im
Rahmen einer Zwangsvollstreckung wollen CDU und CSU nicht. "Mit der
Union wird es hier keine Änderung geben, die Fiskus, Sozialkassen oder
Banken gegenüber der jetzigen Rechtslage besserstellt", erklärte Hirte
und Winkelmeier-Becker.
Quelle: http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Reform-der-Insolvenzanfechtung-rueckt-naeher-4088008
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen