Montag, 14. März 2016

Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2015

Verbraucherinsolvenzen sinken nochmals deutlich, Unternehmensinsolvenzen aber kaum noch

Aufgrund der guten Wirtschaftslage in Deutschland wurden erneut weniger Insolvenzen registriert. Im Jahr 2015 mussten 23.230 Unternehmen Insolvenz anmelden (2014: 24.030). Das ist der niedrigste Wert seit der Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999. Der Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen (minus 3,3 Prozent) hat sich aber deutlich verlangsamt (2014: minus 8,0 Prozent; 2013: minus 9,1 Prozent). In Teilbereichen der deutschen Wirtschaft ist wieder ein ansteigender Trend erkennbar – etwa im Verarbeitenden Gewerbe oder dem Bau.
 
Bei den Verbraucherinsolvenzen kam es in diesem Jahr nochmals zu einem deutlichen Rückgang um 8,6 Prozent (2014: minus 5,4 Prozent). 79.030 Fälle wurden innerhalb des Jahres gezählt (2014: 86.460). Das ist gleichbedeutend mit einem Zehnjahrestiefststand.
 
Auch die sonstigen Insolvenzen gingen zurück (minus 2,4 Prozent), nachdem es in den beiden Vorjahren noch zu einem Anstieg gekommen war (2013: plus 0,3 Prozent; 2014: plus 1,7 Prozent). Die Gesamtzahl aller erfassten Insolvenzen beläuft sich somit auf 126.200 Fälle (2014: 135.020; minus 6,5 Prozent) – der niedrigste Wert seit 2004.
Mehr Insolvenzen im Mittelstand – aber weniger Schäden
Die Schäden für die Insolvenzgläubiger verringerten sich auf 19,6 Mrd. Euro (2014: 26,1 Mrd. Euro), da es zu weniger großen Firmeninsolvenzen gekommen ist. Entsprechend sank auch die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze von 264.000 auf 225.000. In diesen Entwicklungen spiegelt sich auch wider, dass mittlerweile weitgehend Kleinstunternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten (80,4 Prozent der Fälle) das Insolvenzgeschehen in Deutschland prägen.

Einen höheren Anteil am Insolvenzgeschehen hatten in diesem Jahr aber Unternehmen mittlerer Größe (21 bis 50 Arbeitnehmer bzw. 51 bis 100 Arbeitnehmer). Dagegen waren größere Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern seltener unter den Insolvenzkandidaten zu finden. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich mit Blick auf die Umsatzgröße. So gab es mehr Insolvenzen bei Unternehmen mit 0,5 bis 5,0 Mio. Euro Umsatz (plus 2,1 Prozent), aber weniger Großinsolvenzen von Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Umsatz (minus 50,0 Prozent).

Bei einem insgesamt rückläufigen Insolvenzgeschehen zeigt sich gegen den Trend eine Zunahme der Insolvenzen bei jungen Unternehmen kurze Zeit nach der Gründung (plus 1,4 Prozent) sowie bei Unternehmen in der Altersgruppe 18 bis 19 Jahre (plus 6,5 Prozent) und auch bei älteren Unternehmen ab 20 Jahre (plus 0,8 Prozent).

Weiter erhöht hat sich der Anteil der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) am Insolvenzgeschehen in Deutschland. 7,5 Prozent (2014: 7,1 Prozent) aller in diesem Jahr gemeldeten Unternehmensinsolvenzen firmierten als UG. Die relative Insolvenzbetroffenheit dieser Rechtsform ist deutlich höher als die der GmbH.

Verarbeitendes Gewerbe verliert an Stabilität
Verarbeitendes Gewerbe (plus 3,4 Prozent) sowie – in abgeschwächter Form – auch das Baugewerbe (plus 0,9 Prozent) verzeichnen einen Anstieg der Insolvenzen gegenüber dem Vorjahr. Dienstleistungsgewerbe (minus 5,2 Prozent) und Handel (minus 3,6 Prozent) weisen weiter ein rückläufiges Insolvenzgeschehen auf. Entsprechend ging die Insolvenzquote (Zahl der Insolvenzen bezogen auf 10.000 Unternehmen) in diesen Wirtschaftsbereichen noch einmal zurück. Im Dienstleistungssektor beträgt die Quote 71 (2014: 75) und im Handel 78 (2014: 81). Überdurchschnittlich hoch bleibt die Insolvenzbetroffenheit im Baugewerbe, wo pro 10.000 Unternehmen 97 Insolvenzen zu verzeichnen waren (2014: 96). Das Verarbeitende Gewerbe zeigt sich weiter vergleichsweise stabil und kommt auf eine Insolvenzquote von 44 (2014: 43).

Eine der größten Insolvenzen des Jahres betraf die Imtech Deutschland GmbH & Co. KG mit gut 3.500 Beschäftigten. Nach 2014 musste der Modehändler Strauss Innovation GmbH & Co. KG zum zweiten Mal in die Insolvenz. Mit der Kettler GmbH & Co. KG aus dem Sauerland musste ein Traditionsunternehmen ebenfalls Insolvenz anmelden.

#Negativtrend: Privatinsolvenz in jungen Jahren
Die Verbraucherinsolvenzen zeigen bei rückläufigen Insolvenzzahlen einen zunehmenden Anteil jüngerer Erwachsener unter 30 Jahren. 15,4 Prozent der Betroffenen befinden sich in dieser Altersgruppe. Vor zwei Jahren waren es 14,6 Prozent. Mit dem steigenden Anteil an der Bevölkerung in Deutschland entfallen anteilsmäßig immer mehr Insolvenzen auch auf die geburtenstarken Jahrgänge der Altersgruppen ab 50 Jahre. Dabei nutzen Senioren ab 70 Jahre aber weiterhin nur selten die Privatinsolvenz zur Entschuldung. Bei zunehmend verhärteten Überschuldungstendenzen bereits in jungen Jahren dürfte eine Privatinsolvenz insbesondere auch für diese Altersgruppen weiter an Relevanz gewinnen. 

Montag, 22. Februar 2016

German Pellets
Insolvenzgericht lehnt Eigenverwaltung ab



Düsseldorf/Frankfurt Es sollte eine Sanierung in Eigenregie werden. Gründer Peter Leibold wäre Geschäftsführer geblieben. Lucas Flöther aus Halle sollte ihm als Sachwalter auf die Finger schauen. So hatte es der Münchener Berater Frank Günther auf den Weg gebracht, der das angeschlagene Unternehmen seit kurzem als Sanierer begleitet. Doch daraus wird nichts. Stattdessen kommt es wohl zunächst zu einem klassischen Insolvenzverfahren. Vorläufige Verwalterin soll nach Handelsblatt-Informationen Bettina Schmudde von der Kanzlei White&Case werden.
Das Insolvenzgericht Schwerin hat den Antrag auf Eigenverwaltung abgelehnt. Das bestätigte Frank Günther dem Handelsblatt. „Mit der Entscheidung hat sich das Gericht über sieben große Gläubiger hinweggesetzt. Das ist ein einmaliger Vorgang“, sagte der Sanierer, der am Mittwoch Interimsgeschäftsführer bei German Pellets wurde. Nach Handelsblatt-Informationen zweifelt die zuständige Richterin an, dass alle Gläubiger mit der Eigenverwaltung einverstanden sind. Die Sprecherin des Gerichts war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
German Pellets hatte am Mittwochvormittag den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Als vorläufigen Sachwalter schlug das Unternehmen Lucas Flöther aus Halle vor. Klar ist, dass die die geplante Eigenverwaltung unter den Gläubigern für heftige Diskussionen sorgte. Denn damit wäre Gründer Peter Leibold weiter im Amt geblieben, obwohl der die Pleite zu verantworten hat.

Coface: Umsatz 1,49 Mrd. Euro

Der internationale Kreditversicherer Coface hat im vergangenen Jahr den globalen Umsatz um 3,4 Prozent auf 1,49 Milliarden Euro gesteigert. Dabei konnte die Schadenquote in den letzten sechs Monaten bei 52,5 Prozent konstant gehalten werden, die Combined Ratio aus Schadenaufwendungen und allgemeinen Kosten im Verhältnis zum Umsatz  betrug 83,1 Prozent. Als Netto-Gewinn wies die Gruppe 126 Millionen Euro aus (2014: 125 Mio. Euro). Mit der Vorlage der Zahlen für 2015 übernahm Xavier Durand den Posten des CEO der Coface von Jean-Marc Pillu.

Die Umsatzsteigerung ist nach Angaben von Coface in Paris auch Ergebnis einer konsequenten globalen Marktstrategie mit Produktinnovation, des Vertriebs über mehrere Kanäle und einer verbesserten Vertriebsorganisation. Das Neugeschäft verlief etwas schwächer als im Vorjahr, in dem es mehrere großen Abschlüsse gegeben hatte. Die Kundenbindung ist mit 88,2 Prozent aber weiter hoch, was sich im Bestandsgeschäft niederschlägt. Der harte Wettbewerb, besonders in den entwickelten Kreditversicherungsländern, drückte weiter auf die Prämien. Der Preiseffekt blieb aber unter Kontrolle. Während in den entwickelten Märkten in Europa sich das Geschäft nicht so dynamisch entwickelte und der Umsatz in West- und Nordeuropa leicht zurückging, legte Coface in den Regionen Asien-Pazifik, Nordamerika, Lateinamerika und Mittelmeer/Afrika weiter zum Teil kräftig zu.
Neuer CEO Xavier Durand
Seit 9. Februar 2016 ist Xavier Durand (52) neuer CEO der Coface. Er kommt von GE Capital und folgt auf Jean-Marc Pillu. Als Prioritäten nannte Xavier Durand die Risiko- und Kostenkontrolle sowie die Verstärkung der Marktaktivitäten. Letztlich gehe es darum, profitables Wachstum langfristig zu sichern.

Mehr Fakten zur Coface-Bilanz 2015 enthält die ausführliche Presse-Information (pdf) auf dieser Seite.
Details zur Finanzlage der Coface und ausführliche Investoren-Informationen finden Sie hier: www.coface.com/Investors
Informationen zum neuen CEO der Coface, Xavier Durand, enthält die Presse-Information hier: www.coface.com

Autozulieferer Kunze meldet Insolvenz an

Chemnitz/Berlin - Der sächsische Automobilzulieferer Kunze hat für zwei seiner Gesellschaften Insolvenzantrag beim Amtsgericht Chemnitz gestellt. Betroffen seien die Gebrüder Kunze GmbH und die Ibex Automotive GmbH, die an den Standorten Gelenau und Schönbrunn im Erzgebirge sowie im ostsächsischen Zittau 400 Mitarbeiter beschäftigten, teilten die vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg und Kai Dellit am Donnerstag mit. Der Geschäftsbetrieb laufe uneingeschränkt weiter.
Löhne und Gehälter seien für drei Monate über das Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Dies sei den Mitarbeitern bei Betriebsversammlungen am Mittwoch und Donnerstag mitgeteilt worden.
Die Kunze-Gruppe ist demnach durch hohe Investitionen in den vergangenen 10 Jahren in finanzielle Schieflage geraten. Wienberg und Dellit streben ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren an, «also eine Art Vergleich mit den Gläubigern, unter Einwerbung eines Investors.» In Betracht komme aber auch der Verkauf der Unternehmen. Schon vor dem Insolvenzantrag habe es Verhandlungen mit potenziellen Investoren gegeben. Diese sollten nun zeitnah fortgeführt werden.
Die Kunze Gruppe stellt Teile für die Automobilindustrie her, die in Brems-, Fahrwerks- und Klimasystemen eingesetzt werden.
Quelle:

Dienstag, 26. Januar 2016

Neuer CEO Coface

"The Board of Directors of Coface which met today under the chairmanship of Laurent Mignon has decided to appoint Xavier Durand to the position of Chief Executive Officer. This appointment will become effective following the Board of Directors’ meeting to be held on 9 February to approve the accounts for fiscal year 2015. Jean-Marc Pillu will continue in his role as Chief Executive Officer of Coface until this date.
The Board thanks Jean-Marc Pillu for the action he has led over the last 5 years with great commitment and focus on results. In particular, since 2011 he has given Coface new impetus, with a development strategy recentred on its core credit insurance business. Thanks to the significant improvement in results generated as a consequence, he implemented the successful IPO of around 60% of the group’s capital, and negotiated the organisation of the transfer of the public guarantees activity to the French Public Investment Bank (Bpifrance).
Well-positioned by these successes and benefits gained during this transformation phase, Coface must now ensure its future development over the long-term.
In a context marked by the implementation of Solvency II, Xavier Durand will reinforce commercial activity, and propose and implement the necessary structural adaptations in order to continue to improve the group’s operational efficiency while preserving its risk profile in an uncertain global economic environment.

Laurent Mignon, Chairman of the Board of Coface, commented:
“I take this opportunity to thank Jean-Marc Pillu for his commitment and the work that he has led for the last 5 years to deeply transform Coface. Thanks to his action and engagement of its teams, Coface’s business has been rebalanced and a growth dynamic successfully established, thus strengthening the group’s future prospects and ability to meet its objectives.
The new phase which is now beginning will allow Coface, under the leadership of Xavier Durand, to continue to build, over time, one of the world’s leading credit-insurance companies.”

Xavier DURAND
Biography
Xavier Durand started his career in 1987 in consultancy Xavier Durand a The Mac Group (Gemini Consulting) before joining the Sovac Real Estate Bank in 1994 as deputy CEO.
In 1996, Xavier Durand joined GE Capital, where he led an international career, first in Chicago as Director of Strategy and Growth of the finance division of the Global Auto business, then in France, first as CEO Sales & Development of GE Money Bank France, then CEO of France, and subsequently of GE Capital’s European banking activities. In 2011, he was named CEO of GE Capital Asia Pacific, based in Japan. He was appointed GE Capital’s Director of Strategy and Growth, based in London, at the end of 2013.
Xavier Durand, 52, is a graduate of the Ecole Polytechnique and the Ecole Nationale des Ponts et Chaussées."

Quelle: Coface

Mittwoch, 2. Dezember 2015

Mainz 05: Neuer Stadionname gesucht - Coface beendet Namensrechte-Vertrag



Mainz 05: Neuer Stadionname gesucht - Coface beendet Namensrechte-Vertrag

MAINZ - Die Tage der Coface Arena sind gezählt. Allerdings nur die des Namens, nicht des Bauwerks an sich. Ab Juli müssen sich die Anhänger des FSV Mainz 05 an eine neue Bezeichnung für das Fußball-Bundesliga-Stadion der Rheinhessen gewöhnen. Wie diese lauten wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber seit Mittwoch: Coface wird den im Sommer 2016 auslaufenden Vertrag mit dem Verein über das Namenssponsoring (offiziell: Naming Right) nicht verlängern.
Das Unternehmen sieht seine mit dem Erwerb der Stadionnamensrechte verbundenen Ziele erreicht. Eine Studie habe ergeben, dass sich die Bekanntheit des Namens „Coface“ von 2010 bis 2014 verdoppelt habe. 2011 wurde das neu erbaute Mainzer Stadion in Betrieb genommen. Téva Perreau, Regional Manager der Coface in Nordeuropa, sagte deshalb: „Wir sind äußerst zufrieden mit dem, was wir in den vergangenen Jahren durch das Naming Right der Coface Arena erreicht haben. Unser Ziel, eine größere Bekanntheit über Mainz und unser Geschäft hinaus zu erlangen, haben wir mehr als erfüllt.“


Strutz bedauert die Entscheidung
05-Präsident Harald Strutz bedauert zwar die Entscheidung von Coface, betont aber: „Coface hat durch ihr frühzeitiges Engagement und ihr Vertrauen in Mainz 05 einen wichtigen Beitrag zum Bau unseres neuen Stadions geleistet, für den wir sehr dankbar sind.“
Das Unternehmen hatte schon 2007 und damit noch bevor es eine Baugenehmigung gegeben hatte, die Namensrechte erworben. Nach Informationen dieser Zeitung bezahlt der internationale Kreditversicherer pro Jahr rund 1,8 Millionen Euro an den FSV.
05-Marketingchef Dag Heydecker zeigte sich von der Entscheidung des „treuen Partners“, wie er Coface bezeichnet, nicht wirklich überrascht. „Wir hatten ja schon mehrere Gespräche mit dem Unternehmen geführt. Da hatte sich das abgezeichnet“, sagte der 55-Jährige, der betonte, dass Coface den 05ern als Partner erhalten bleibe, auch wenn noch nicht feststeht in welcher Form. Heydecker sucht nun mit dem Sportvermarkter „Infront Sports & Media“ den Nachfolger von Coface als Namensgeber des Stadions. „Wir machen das gemeinsam und stimmen uns da eng ab“, sagt Heydecker und spricht von einer „spannenden Aufgabe“. „Der neue Namenssponsor muss ja zu uns passen und es müssen auch weitere Parameter passen“, betont er.

Suche nach Nachfolger
Bewusst haben sich der FSV und Coface dafür entschieden, diese Entscheidung schon sieben Monate vor Ablauf des Vertrags bekannt zu geben, wie beide Seiten mitteilten. Dadurch ist das Thema in der Öffentlichkeit, was die Suche nach einem Nachfolger erleichtere.
Diese können die 05er relativ entspannt angehen, da ihnen der im August geschlossene Deal mit Infront eine festgelegte Summe an Vermarktungseinnahmen – es soll sich um 26 Millionen Euro pro Jahr handeln – garantiert. Die Anhänger interessiert aber natürlich, in welchem Stadion sie in der nächsten Saison die Spiele sehen werden. Fünf Jahre lang sind sie bis dahin in die Coface Arena gegangen. Diese wird nun ab Sommer anders heißen.

Montag, 2. November 2015


Insolvenzanfechtung: Gesetzesreform erklimmt die nächste Stufe

Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 den Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Erklärtes Ziel ist eine bessere Lastenverteilung zugunsten der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Wirtschaftsverbände wie der BDI übten zuletzt Kritik an der Praxis und den Auswirkungen des Insolvenzanfechtungsrechts. Die Risiken eines Insolvenzanfechtungsanspruchs seien unkalkulierbar und die Belastung für den Wirtschaftsverkehr und für Arbeitnehmer unverhältnismäßig geworden.

Das Bundesjustizministerium hat diese Kritik aufgenommen und das Anfechtungsrecht einer  Neujustierung unterzogen. Am 16.03.2015 wurde zunächst der Referentenentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts vorgestellt und zur Diskussion gestellt (de Bra, Handelsblatt Rechtsboard vom 17.04.2015). Mit dem Regierungsentwurf vom 29.09.2015 hat die Reform der Insolvenzanfechtung die nächste Stufe erklommen.
Kernpunkte des Regierungsentwurfs
Der Regierungsentwurf enthält dabei etliche Änderungsvorschläge, die bereits im Referentenentwurf enthalten waren: 
  • die Verkürzung des Anfechtungszeitraums der Vorsatzanfechtung von 10 auf 4 Jahre  bei Deckungshandlungen (§ 133 Abs. 2 InsO-E),
  • die Eingrenzung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO auf die Kenntnis der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit (§ 133 Abs. 3 Satz 1 InsO-E),
  • die negative Vermutungsregelung über die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit im Falle einer Zahlungsvereinbarung (§ 133 Abs. 3 Satz 2 InsO-E),
  • die Erweiterung des unmittelbaren Leistungsaustausches im Rahmen des Bargeschäfts auf drei Monate bei der Anfechtung von Arbeitsentgelt und
  • die Einschränkung der Verzugszinsen auf die gesetzlichen Regelungen des Schuldnerverzugs und des § 291 BGB (§ 143 Abs. 1 Satz 3 InsO-E).
Das Merkmal der Unangemessenheit wurde dagegen nicht weiter verfolgt. Der Referentenentwurf vom 16.03.2015 sah vor, dass sich der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz zukünftig auf eine unangemessene Gläubigerbenachteiligung beziehen sollte. Das Merkmal der Unangemessenheit ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung stellen keine inkongruente Deckung mehr dar
Eine weitergehende Änderung hat der Tatbestand des § 131 InsO erfahren. Die Inkongruenz nach § 131 Abs. 1 InsO soll zukünftig nicht mehr aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuleiten sein. Der Regierungsentwurf sieht – anders als noch der Referentenentwurf – keine Beschränkung auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor, die auf Grundlage eines gerichtlich erwirkten Titels durchgeführt werden. Auch selbst erwirkte Titel von Finanzämtern und Krankenkassen sowie vom Schuldner eingeräumte Titel wie notarielle Schuldanerkenntnisse fallen damit unter den Ausschluss. Eine Anfechtung unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 InsO soll aber weiterhin möglich sein.
Änderungen beim Bargeschäftseinwand
Eine weitere Einschränkung sieht der Regierungsentwurf auch beim Bareinwand nach § 142 InsO vor. Rechtshandlungen, für die der Schuldner unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erhält, sind bislang unter den Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar. Dies soll zukünftig nur unter folgenden Prämissen gelten: zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 133 InsO-E muss der Schuldner unlauter handeln und der spätere Anfechtungsgegner muss Kenntnis vom unlauteren Handeln haben (§ 142 Abs. 1 InsO-E).
Eine unlautere Handlung soll nach der Begründung des Regierungsentwurfes bspw. dann vorliegen, wenn der Schuldner Vermögen für Leistungen verschleudert, die den Gläubigern unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt nutzen können, wie bei flüchtigen Luxusgütern.
Keine unlautere Handlung liegt dagegen nach der Entwurfsbegründung vor, wenn der Schuldner Geschäfte führt, die allgemein zur Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Dies soll auch dann gelten, wenn der Schuldner erkennt, dass die Betriebsfortführung verlustträchtig ist.
Insolvenzantragstellung
Eine weitere Neuerung soll zudem bei der Insolvenzantragstellung gelten. Zukünftig soll der Insolvenzantrag eines Gläubigers nicht mehr unzulässig sein, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers erfüllt. Bislang gilt das nur für einen sog. Zweitantrag, der innerhalb von zwei Jahren auf einen vorherigen Insolvenzantrag folgt. Eine entsprechende Änderung sehen § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsO-E vor. Schließlich enthält der Regierungsentwurf auch zu § 143 Abs. 1 InsO den weitergehenden Ausschluss von Nutzungsersatz.
 Fazit
Der Regierungsentwurf enthält zahlreiche Regelungen, denen die Zielrichtung, das Anfechtungsrecht einzugrenzen und für den Wirtschaftsverkehr planbarer zu machen, deutlich zu entnehmen ist. Die Auswirkungen für die Praxis bleiben aber abzuwarten. Dies gilt insbesondere für die Verkürzung des Anfechtungszeitraums nach § 133 Abs. 1 InsO, denn tatsächlich dürften Vorsatzanfechtungen, die länger als 4 oder 5 Jahre zurückreichen, die Ausnahme bilden.
Auch die Regelung zu Ratenzahlungsvereinbarungen lässt Fragen offen. Dass geschäftsübliche Ratenzahlungsvereinbarungen nicht per se ein Indiz für die Zahlungseinstellung sind, hat der BGH  jüngst klargestellt (BGH, Beschluss vom 16.04.2015 – IX ZR 6/14, DB 2015 S. 1034). Der Regierungsentwurf geht offensichtlich einen Schritt weiter. Eine Einschränkung auf geschäftsübliche Ratenzahlungsvereinbarungen sieht der Entwurf nicht vor. Ratenzahlungsvereinbarungen treten aber selten ohne begleitende Krisenindikatoren auf, die auch weiterhin im Rahmen der Gesamtwürdigung des Gerichts zu werten sein werden. Wo die Grenze der negativen Vermutungsregelung zu ziehen sein wird, dürfte zukünftig die Gerichte beschäftigen.
Weiterhin gilt zudem, dass die Regelungen, wenn sie in dieser Fassung Eingang in die Insolvenzordnung finden, für Insolvenzverfahren gelten, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eröffnet werden.

Quelle: http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2015/10/26/insolvenzanfechtung-gesetzesreform-erklimmt-die-nachste-stufe/