R+V bietet Sonderkonditionen im Rahmen ihrer Warenkreditversicherungsangebote an.
1. Reduzierter Selbstbehalt
20 % der Bruttoforderungen und 10% der Forderungen, bei denen aus gesetzlichen Gründen keine
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden kann, Mindestselbstbehalt: 250 EUR. Dies ist eine deutliche
Reduzierung gegenüber dem Eigenanteil, den Sie sonst für den gleichen Beitrag tragen.
2. „Blinddeckung“ bis 5.000 EUR
Das bedeutet, dass bis zu dieser Forderungshöhe die Allgemeinen Voraussetzungen zur Herstellung des
Versicherungsschutzes ausreichend sind. Es ist bis zu dieser Höhe kein Mindestumsatz, keine positive Wirt-
schaftsauskunft und auch keine von Ihnen beantragte und durch die R+V-Kreditprüfung festgesetzte Versicher-
rungssumme erforderlich.
3. Rückvergütung für 2013
Bei Vertragsbeginn in 2013 wird bei Schadenfreiheit bereits Anfang 2014 eine Rückvergütung in Höhe von
5 % auf den in 2013 gezahlten Jahresnettobeitrag ausgeschüttet. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag in
2013 weniger als 6 Monate bestanden hat. Diese Zeit muss der Vertrag ansonsten bestanden haben, damit
ein Anspruch auf die Rückvergütung entsteht.
4. Übernahme des prozentualen Bonus, der beim Vorversicherer verdient wurde
Sie erhalten bei nachgewiesenem Anspruch auf eine Rückvergütung bei Ihrem bisherigen Versicherer für
einen Zeitraum von zwölf Monaten einen einmaligen zusätzlichen Nachlass auf den vereinbarten Jahres-
nettobeitrag in Höhe des Prozentsatzes des bei Ihrem bisherigen Versicherer verdienten Bonus.
Für das Jahr 2014 erhalten Sie in 2015 auf den bei R+V gezahlten Jahresnettobeitrag bei weiterer Schadenfrei-
heit eine Rückvergütung mindestens in Höhe des Prozentsatzes des beim Vorversicherer verdienten Bonus.
Bis 31.12.2013 bei Abschluß einer R+V-ProfiPolice WKV plus, die Vorteile gelten dauerhaft.
Quelle: Maklerfact der RuV
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