Freitag, 25. November 2016

Reform des Insolvenzanfechtungsrechts vertagt

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

Der Anwendungsbereich des aktuellen Insolvenzanfechtungsrechts ist in den vergangenen Jahren weit über dessen ursprünglichen Zweck hinaus ausgeweitet worden. Immer häufiger geraten Gläubiger von Insolvenzschuldnern in das Visier von Insolvenzverwaltern. Literatur und Rechtsprechung beanstanden seit Jahren diese ausufernde Praxis. Auch die Bundesregierung hat zwischenzeitlich erkannt, dass mit der Insolvenzanfechtung zunehmend „unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken“ verbunden sind (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16. Dezember 2013, S. 25). Zur Verbesserung der aktuellen Rechtslage brachte die Bundesregierung am 15. Januar 2016 in den Bundestag unter TOP 20 den „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ (BT-Drucks. 18/7054) ein. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war ein – vielfach kritisierter – Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 16. März 2015.

Zunächst war die Hoffnung der Bundesregierung groß, das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss bringen zu können. Immerhin hatte das BMJV den Referentenentwurf vom 16. März 2015 in einigen Punkten überarbeitet. Die Reform schien so gut wie beschlossen zu sein. Allerdings erfuhr auch der Gesetzentwurf erhebliche Kritik. Bereits vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag äußerten Fachverbände und die Praxis erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Auch die Debatte im Bundestag am 15. Januar 2016 offenbarte, dass noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht (>> Wortprotokoll 15. Januar 2016). Kritikpunkte äußerten auch die am 24. Februar 2016 vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehörten Sachverständigen (>> Wortprotokoll 24. Februar 2016).

Seither ist es um die Reformbemühungen still geworden. Laut BMJV soll der Gesetzentwurf wegen des Aktionsplanes der Europäischen Kommission zur Vollendung der Kapitalmarktunion vom 30. September 2015 und der dort enthaltenen Ankündigung, zum Ende des Jahres 2016 einen Legislativvorschlag für Rechtsangleichungsmaßnahmen im Insolvenzrecht vorzulegen, nun auf „europäischer Ebene“ debattiert werden (http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ReformInsolvenzrecht/ReformInsolvenzrecht_node.html). Der wahre Grund für die Verzögerungen der Reform ist jedoch ein anderer. Wie unter vorgehaltener Hand in Fachkreisen bekannt wurde, sind heftige Diskussionen zwischen Vertretern des Finanzministeriums und des BMJV über die befürchtete Privilegierung des Fiskus durch den Reformentwurf entstanden. Mehrere Gesprächsrunden führten bislang zu keiner Einigung. Weitere Gespräche zwischen Finanzministerium und BMJV sind auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist insoweit wohl nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

Gläubigern bleibt daher auch weiterhin nichts anderes übrig, als sich für den Fall der Insolvenzanfechtung bestmöglich zu wappnen.

Quelle: http://blog.bblaw.com/reform-des-insolvenzanfechtungsrechts-vertagt/

Dienstag, 25. Oktober 2016

Neue Variante des Fake President im Umlauf

Der Fake President ist weiter eine Gefahr für deutsche Finanzabteilungen. Jetzt macht eine erneute Weiterentwicklung der Masche die Runde, warnt der Kreditversicherer Euler Hermes.

Betrüger haben die Fake-President-Masche weiterentwickelt. Bei der neuesten Variante geben sich die Kriminellen als Chef und IT-Sicherheitsmitarbeiter aus.
Die Fake-President-Masche hat landesweit Aufmerksamkeit erhalten, nachdem der Autozulieferer Leoni durch einen Angriff 40 Millionen Euro verloren hatte. Doch Kriminelle entwickeln die Masche immer weiter – und sind unachtsamen Finanzern weiterhin einen Schritt voraus. Jetzt ist eine neue Variante des sogenannten Chef-Betrugs aufgetaucht, berichtet Ronald van het Hof, CEO für die DACH-Region bei dem Kreditversicherer Euler Hermes, in seinem Blog auf dem Karriereportal Xing. Das Opfer: Ein börsennotierter Konzern. Die Beute: 900.000 Euro.

Die neue Version des Fake President zeigt, wie clever die Betrüger vorgehen. Die Masche startet im beschriebenen Fall wie üblich: Die Kriminellen schreiben eine E-Mail an eine Buchhalterin und geben sich als falscher Chef aus. Sie wollen sie dazu veranlassen, eine Überweisung auf ein Auslandskonto zu tätigen, um etwa einen angeblich streng geheimen M&A-Deal zu finanzieren.

Mitarbeiter der IT-Sicherheit beim Fake President involviert

Von diesem Zeitpunkt an weichen sie von dem klassischen Vorgehen ab. Es ruft ein weiterer Betrüger an, der sich als Mitarbeiter der IT-Sicherheit ausgibt. Man habe einen Fake-President-Angriff registriert, sagte dieser in dem von van het Hof beschriebenen Fall. Die Geschäftsleitung sei bereits informiert.

Der Vorstand habe sich jedoch entschieden, die Verbrecher überführen zu wollen. Die Buchhalterin sollte daher zum Schein mitspielen und auf die Forderungen der Betrüger eingehen, damit die Polizei die Täter erwischen könne. Die Bank sei ebenfalls eingeweiht, dem Unternehmen würde kein finanzieller Schaden entstehen. Die Buchhalterin fiel auf die neue Masche rein und überwies das Geld.

Schutz vor Chef-Betrug nur schwer möglich

Die neueste Version des Fake President zeigt, wie trickreich die Betrüger vorgehen. Ein vollständiger Schutz scheint für Mittelständler beinahe unmöglich. Zur Vorsorge können Unternehmen lediglich eine Vertrauensschadenversicherung abschließen und ihre Mitarbeiter für das Vorgehen der Verbrecher sensibilisieren.

Denn oft helfen schon einfache Tricks: Wenn einem Finanzmitarbeiter eine Zahlungsaufforderung verdächtig vorkommt, kann dieser die E-Mail-Adresse des Senders überprüfen. In der Regel nutzen Betrüger leicht abgeänderte Formen der echten Adresse des Chefs. Buchhalter, deren Mail-Adresse auf der Internetseite stehen, sind besonders gefährdet und sollten sich dessen bewusst sein.

Aber gerade bei der aktuellsten Weiterentwicklung nützt dieser Punkt nichts mehr. Im Zweifel sollte der Finanzmitarbeiter seinen Chef direkt ansprechen, raten Experten.

Quelle Finance: http://www.finance-magazin.de/risiko-it/risikomanagement/neue-variante-des-fake-president-im-umlauf-1390471/?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=25-10-2016+FINANCE+Daily+25.10.2016&utm_content=Mailing_10727513

Freitag, 30. September 2016

Insolvenzen 2016


Die Insolvenzen sind auch im Jahre 2016 rückläufig. Im ersten Halbjahr waren es 10.750 Unternehmensinsolvenzen (minus 6,8% zum Vorjahr) laut Verein Creditreform. Dennoch sind es immer wieder bekannte Unternehmen, die mit einem Insolvenzantrag in die Schlagzeilen kommen. Hier eine kleine Auswahl:

- Unister (Onlineportale Touristik)
- Hanjin (Großrederei)
- Wöhrl (Mode)
- Sinn Leffers (Wöhrl Tochtergesellschaft Mode)
- Steilmann (Mode)
- KTG Agrar (Agrar)
- Großmetzgerei Sieber (Fleisch)
- German Pellets (Brennstoffe)
- Metric (Bahnticketautomaten)
- Maplan (Maschinenbau)
- Strauss Innovation (Handel - 3. Insolvenzantrag)
- PeKon (Arbeitnehmerüberlassung)
- abakus Solar (Solar)
- Zirkus Sarrasani (Entertainment)
- Domina Möbel (Möbel)
- ABN Braun (Elektro)
- ......


CoverOnTop: Zusatzdeckung von Tokio Marine Kiln in Kooperation mit Atradius.

CoverOnTop ist eine Deckungslösung des Spezialversicherers Tokio Marine Kiln in Kooperation mit Atradius, die bestehende Deckungslücken in der Kreditversicherung im Idealfall zu 100% schließt. Unternehmen können sich die fehlenden Kapazitäten bei Teilannahmen selber einräumen.
CoverOnTop bietet Ihnen folgende Vorteile:
  • Versicherung von Forderungen aus Lieferung und Leistungen gegenüber Abnehmern im In- und Ausland für den Teil, der die Teilentscheidung übersteigt
  • Eigenvergabe von Limiten im Rahmen einer jährlichen Zusatzkapazität
  • Geringer bürokratischer Aufwand
  • Mehrumsatz und erhöhte Profitabilität
  • Keine weiteren Kreditprüfungsgebühren für Zusatzlimite
  • Auch anwendbar in Verbindung mit Factoring und Finanzierung zur Schaffung zusätzlicher Liquidität
  • Zugriff auf spezialisierte Anwaltskanzleien im Schadenfall
  • Die Prämie basiert auf der zusätzlich versicherten Kapazität und wird individuell berechnet
Quelle:
https://atradius.de/produkte/coverontop.html?utm_source=twitter&utm_medium=smm-de&utm_campaign=prod-tmkkoop

Dienstag, 9. August 2016

Factoring: Crédit Mutuel geht mit GE Capital in die Offensive

Nach der Übernahme durch Crédit Mutuel bekommt Deutschlands größter Factoringanbieter GE Capital einen neuen Namen. Der Expansionsdurst der Franzosen ist aber noch nicht gestillt.
Joachim Secker, bislang CEO von GE Capital, leitet auch nach der Übernahme durch Crédit Mutuel die Geschäfte in Deutschland weiter.
Nun ist es vollzogen: Deutschlands größter Factoringanbieter GE Capital gehört zur französischen Bankengruppe Crédit Mutuel, wie das Unternehmen soeben mitteilte. Ab sofort firmiert das GE Capital Factoring- und Leasinggeschäft in Deutschland unter der Dachmarke Targo Commercial Finance. Der Markenname GE Capital soll komplett vom Markt verschwinden.

Crédit-Mutuel-Tochter Targobank will Firmenkundengeschäft ausbauen

Die neue Mutter Crédit Mutuel will das Wachstum vorantreiben. Die Franzosen verfolgen das Ziel, die Marktposition des Factoring- und Leasinggeschäfts der ehemaligen GE Capital in Deutschland weiter auszubauen.

Dabei könnte auch die derzeitige Konsolidierung in der deutschen Factoringbranche helfen. „Meiner Meinung nach werden wir noch die eine oder andere Transaktion sehen“, ist Secker überzeugt. Die Regulierung fordere ihre Opfer. „Wir wollen aktiver Teilnehmer der Konsolidierung sein.“

Erst Anfang Juli hatte die Deutsche Leasing die Mehrheit an der Deutschen Factoring Bank erworben. Bereits 2012 hatte Deutschlands größte Leasinggesellschaft die Universal Factoring aus dem Nachlass der WestLB übernommen.

Joachim Secker: „Viel Potential im Deal“

Nach dem Closing des seit Dezember angepeilten Deals ist allerdings bei der ehemaligen GE Capital noch vieles in Planung. „In wenigen Wochen werden wir die operativen Details besprechen“, sagt Secker.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden sollen nun aber schon im nächsten Schritt das GE Capital Factoring- und Leasinggeschäft in die Targobank Unternehmensgruppe integriert werden.

Die Targobank, eine der größten Retailbanken Deutschlands mit einem starken Einlagen- und Konsumentenkreditgeschäft, steht im Firmenkundengeschäft noch am Anfang. Derzeit bietet die Targobank für Geschäftskunden unter anderem eine Absatzfinanzierung an. Mit dem neu erworbenen Factoring- und Leasinggeschäft in Deutschland soll das Angebot für Geschäftskunden und Unternehmen weiter ausgebaut werden. „Die geplante Übernahme des Factoring- und Leasinggeschäfts von GE Capital Deutschland ist ein wichtiger Schritt im Rahmen unserer Wachstumsstrategie“, sagt Pascal Laugel, Vorstandsvorsitzender der Targobank und Aufsichtsratsvorsitzender der Targo Commercial Finance.

Secker ergänzt: „Die Zusammenarbeit mit der Targobank ist für uns hoch interessant, da das Institut Elemente hat, die unserem Leasinggeschäft ähnlich sind. In dem Deal steckt insgesamt viel Potential drin.“ Es sei eine Transaktion, von der beide Seiten etwas haben würden – was genau und welche Folgen das für die Unternehmenskunden haben wird, wird sich aber erst in den kommenden Monaten zeigen.

Quelle: http://www.finance-magazin.de/geld-liquiditaet/alternative-finanzierungen/factoring-credit-mutuel-geht-mit-ge-capital-in-die-offensive-1385651/

Montag, 27. Juni 2016

Gericht erlässt Arrestbefehl gegen Unternehmer Öger

Von Janko Tietz, Spiegel Online
Heute beginnt die Gläubigerversammlung des Touristik-Pleitiers Vural Öger. Viel wird wohl nicht zu holen sein. Auch weil Öger nach Informationen von SPIEGEL ONLINE offenbar Vermögen beiseite geschafft hat.
Mit der Kaufmannsehre ist das so eine Sache. Für die einen ist das ein hehres Wort, für andere eine bloße Worthülse.
Vural Öger darf man wohl getrost zu den anderen zählen. Der ehemalige Touristikunternehmer und Gründer von Öger Tours gefiel sich lange in der Rolle des Zampanos. Model, Selfmade-Millionär, EU-Parlamentarier, Entertainer - seit 2014 war er einer der Juroren in der Vox-Sendung "Die Höhle der Löwen", eine Casting-Sendung, bei der Start-ups um Investorengelder buhlen.
Doch mit dem gegebenen Wort, mit der Ehre und mit der Glaubwürdigkeit schien es bei dem Hamburger Kaufmann nicht so weit her zu sein. Mehrfach sicherte Öger den Jungunternehmern in der Sendung zu, in ihr Produkt zu investieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, mehrfach wollte er später davon offenbar nichts mehr wissen. Mehrfach beklagten sich Kandidaten hinterher über den Juroren Öger.
Wie auf der Showbühne agierte Öger offenbar auch im echten Leben. Zumindest wohl kurz vor der Insolvenz seiner eigenen Reiseunternehmen V.Ö. Travel (VÖT) und Öger Türk Tur (ÖTT). Er machte Zusagen, beschwor die Zusammenarbeit, trickste und täuschte aber offenbar, als es eng wurde. Bis er sich schließlich ganz entzog. Zuvor gab er noch ein paar Interviews, eines war überschrieben mit "Über Geld spricht man nicht".
Doch da gibt es gerade ein paar Leute, die ganz gern mit ihm über Geld sprechen möchten.
"Wir haben bei jeder Buchung Geld verloren"
Am 30. Dezember 2015 meldete Öger für sein Unternehmen VÖT Insolvenz an. Am 4. Januar 2016 folgte die Pleite des anderen Unternehmenszweigs ÖTT, die er noch am Tag der Insolvenz in Fly Türk umbenannte. "Wir haben bei jeder Buchung Geld verloren", barmte Öger in der "Welt". "Der Markt für Türkei-Reisen ist total zusammengebrochen." Gründe seien der Syrienkrieg und die unsichere Lage im arabischen Raum. "Die Menschen wollen nicht dort Urlaub machen, wo an den Stränden Tausende Flüchtlinge liegen", so der einstige Vorzeigeunternehmer im Februar.
Was Öger aber nicht sagte: Mit seinem Pauschalurlaub-Unternehmen VÖT machte er nur einen Bruchteil seines Geschäfts. Längst hatte er sich mit ÖTT auf ein anderes - viel lukrativeres - Feld verlegt, das des sogenannten ethnischen Verkehrs; also auf in Deutschland lebende Türken, die regelmäßig in ihre Heimat fliegen. Ganz unabhängig von der politischen Lage in Syrien. Und dieses Geschäft ist bis heute äußerst stabil.
Im Jahre 1991 begann Ögers Zusammenarbeit mit SunExpress, einem Joint Venture zwischen Turkish Airlines und der Lufthansa. ÖTT charterte Flugzeuge von SunExpress und flog auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Ab dem Jahr 2010 stellten beide die Kooperation auf eine neue Grundlage.
Öger trat fortan nicht mehr hauptsächlich als Reiseveranstalter auf, sondern lediglich als Flugticketagentur. Er verkaufte die Tickets von SunExpress ohne eigenes Risiko an über 1000 kleinere Reisebüros und kassierte dafür von SunExpress stattliche Provisionen - je nach Erfolg bis zu zehn Prozent.
Zwischen 2010 und 2015 soll Öger rund 350 Millionen Euro Umsatz mit den Verkäufen der Tickets für SunExpress gemacht haben, seine Provision lag angeblich bei fast 40 Millionen Euro. Kein schlechtes Geschäft, zumal kaum Kosten anfielen, da Öger nur wenig Personal beschäftigte. Öger hatte lange Zeit sogar so weitreichende Zahlungsmodalitäten, dass er die Flugticketumsätze abzüglich seiner Provisionen erst dann an SunExpress zahlen musste, wenn die Reisenden den Flug angetreten hatten - teilweise also mehrere Monate nach Erwerb der Tickets. Viel Zeit, um mit dem Geld zu arbeiten.
Doch im September 2015 stockte die Geschäftsbeziehung. Öger hatte über Monate nicht gezahlt, es waren Verbindlichkeiten in Höhe von rund 17 Millionen Euro aufgelaufen, die er allein SunExpress schuldete. SunExpress pochte auf Zahlung, Öger beschwichtigte und vereinbarte mit seinem Partner eine Ratenzahlung über 30 Monate. Zur Untermauerung seiner Solvenz unterzeichnete er sogar eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Konsequenz: Öger haftete mit seinem Privatvermögen, wenn seine Firma ÖTT die Ratenzahlungen nicht leisten sollte.
Öger kümmerte sich intensiv darum, sein Vermögen zu minimieren
Genau dieser Fall soll nun eingetreten sein. Schon im Spätsommer 2015 zeichnete sich ab, dass Ögers Firma die Raten entweder nicht zahlen konnte - oder nicht zahlen wollte. Nachdem ein neuer Vertrag und die Bürgschaft unterzeichnet waren, überwies Öger noch brav alle 14 Tage die Einnahmen aus den Ticketverkäufen und auch die erste Rate seiner Rückstände. Doch schon die zweite fällige Rate Ende November blieb Öger schuldig.
Im Januar, kurz nach der Insolvenz, ließ Öger seinem langjährigen Partner SunExpress durch seinen Anwalt mitteilen, dass er nicht mehr in der Lage sei, zu bezahlen. Eine Behauptung, die, zumindest aufs Unternehmen bezogen, stimmen dürfte. Laut Bundesanzeiger liegt eine "drohende Masseunzulänglichkeit" vor. Der "Zeit" beeilte sich Öger aber damals mitzuteilen, es handele sich lediglich um eine unternehmerische Insolvenz, es gehe nicht um sein Privatvermögen.
Doch musste er nicht genau damit für die Schulden einstehen? Zumindest für die, die er bei SunExpress hatte, einem seiner wichtigsten Gläubiger? Wie SPIEGEL ONLINE vorliegende Dokumente nahelegen, hatte Öger die Monate genutzt, um sein Vermögen trickreich zu minimieren. Er machte sich augenscheinlich eifrig ans Werk.
  • Am 24. November 2015 verkaufte er seine Privatvilla in Hamburg an seinen langjährigen Buddy H.K., mit dem ihn viele gemeinsame Geschäfte verbinden. Ein regelrechtes Schnäppchen, nur 1,6 Millionen Euro verlangte Öger für das 2239 Quadratmeter große Anwesen im Edelstadtteil Othmarschen. Im Vergleich des Marktwerts ähnlicher Objekte liegt der geschätzte Wert der Immobilie jedoch bei mindestens 2,5 Millionen Euro.
  • Am 11. Dezember 2015 übertrug Öger Anteile seiner Investment- und Beteiligungsgesellschaft GmbH auf seinen Sohn
  • Am 15. Dezember 2015 verkaufte er ein Grundstück an der Elbchaussee.
  • Am gleichen Tag stand der Verkauf seines 750 Quadratmeter großen Bürogebäudes an, an die Firma seines engen Geschäftsfreundes S.G., wieder zum Schleuderpreis von 850.000 Euro, obwohl der Wert gemäß einer vergleichenden Marktbetrachtung auf 1,24 Millionen taxiert wird.
  • Einen Tag später überschrieb Öger seine Anteile an der Öger Consulting GmbH an seinen Sohn und den Kumpel S.G., der auch den Bürokomplex übernahm.
  • Am 18. Dezember trennte sich Öger von seinen Anteilen an der Öger and HK Yapi Taahhut Insaat Ticarte Limited Sirketi und überschrieb sie an H.K., der auch schon das Privatdomizil gekauft hatte.
  • Einen Tag vor Heiligabend folgte der Verkauf von drei Immobilien im türkischen Bodrum. An wen wohl? Buddy H.K.
  • Einen Tag nach der Insolvenz der Fly Türk, vormals ÖTT, am 5. Januar 2016: Übertragung eines Olivenhains in Bodrum an Ögers Tochter für schlappe 20.000 Türkische Lira (rund 6000 Euro). Eigentlicher Wert 850.000 Türkische Lira (knapp 260.000 Euro), für diesen Preis wurde er jedenfalls im darauffolgenden Februar weiterverkauft.
  • Schließlich, am 18. Januar 2016, verkaufte Öger zwei weitere Haine, diesmal für Zitrusfrüchte und Feigen, wieder an seinen Freund H.K. für rund 20.000 Türkische Lira, der veräußerte sie kurze Zeit später für das 40fache an eine türkische Bank.
Der Massenverkauf seiner Immobilien und Grundstücke konnte für Öger wohl nur einen Zweck haben: sich ärmer zu rechnen. Denn Gläubiger können Häuser und Felder zumindest pfänden lassen, wenn die nicht an ihr Geld kommen. Wenn sie aber gar nicht mehr im Besitz des Schuldners sind, wird das schwierig.
SunExpress aber wollte das offenbar nicht hinnehmen und ging juristisch gegen Öger vor. Mit Erfolg: Auf Basis der von Öger unterzeichneten persönlichen Bürgschaft strengte das Joint Venture von Lufthansa und Türkish Airlines ein sogenanntes Urkundeverfahren an. Zusätzlich verfolgte SunExpress einen Arrestantrag, um den möglichen Zahlungsanspruch aus dem Gerichtsverfahren zu sichern.
Am 6. Mai erließ das Landgericht Frankfurt am Main gegen Öger diesen Arrestbefehl. Was nach Haftbefehl klingt und nach Ende der persönlichen Freiheit, ist zunächst erst mal eine Einschränkung über das persönliche Vermögen - auch wenn das für manche beinahe gleichbedeutend ist. Mit einem Arrestbefehl soll sichergestellt werden, dass Gläubiger Zugriff auf Werte haben, die ihnen zustehen.
Im Fall von SunExpress ist das wohl so. Das Joint Venture aus Lufthansa und Turkish Airlines habe glaubhaft gemacht, so das Gericht, gegen Öger "einen Anspruch wenigstens in der geltend gemachten Höhe aus der selbstschuldnerischen Bürgschaft (...) zu haben" - also in Höhe von rund 17 Millionen Euro.
Was aber noch relevanter ist: Das Gericht entschied, dass auch der Arrestgrund glaubhaft sei - sprich die kurzfristige Vermögensverschiebung durch Öger. Es gehe nun darum, "dass ohne Verhängung des Arrests die Vollstreckung des im Urkundeverfahren begehrten Titels vereitelt oder jedenfalls erschwert wird". Veräußerungen von vorhandenen Vermögenswerten und auch die "Verschleuderung" und "Verschleierung ihres Verbleibs" hält das Gericht für hinreichend belegt.
Dem türkischstämmigen Unternehmer droht also nichts anderes, als dass alle seine schönen Deals mit Verwandtschaft und Freunden rückgängig gemacht werden - und damit zumindest ein Großteil der Werte in die Hände seiner Gläubiger fällt.
Es ist von Willkür die Rede
Öger ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er aufgrund laufender gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Öger und SunExpress keine Stellung zu Details nehmen könne.
Einzelne Maßnahmen von SunExpress seit dem Jahr 2010 könnten jedoch nur so gedeutet werden, dass der frühere Geschäftspartner "intensiv daran gearbeitet hat, ÖTT aus dem Markt zu drängen", so Ögers Anwalt. Es ist von Willkür die Rede, von Zwang, und von vertragswidrigen Abrechnungen. Eine Marktteilnahme sei unmöglich gemacht worden.
Schließlich wird es sogar politisch: Öger stünde als liberaler, prowestlich orientierter säkularer Unternehmer für Werte, die "unter der derzeitigen türkischen Regierung einen anderen Stellenwert haben". So sei es "der türkische Teil des Joint-Venture-Unternehmens SunExpress gewesen, der eine einvernehmliche Regelung der offenen Fragen zwischen Herrn Öger und SunExpress verhindert hat", so Ögers Anwalt.
SunExpress wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern.
Von seiner geliebten Wahlheimat Hamburg hat Öger sich offenbar abgewendet. Wo er sich jetzt aufhält, ist unklar. Der Anwalt schreibt, "in Deutschland", eine frühere Mitarbeiterin sagt "in Istanbul", der Arrestbeschluss ging an eine Adresse in München, doch dort ist er offenbar auch nicht anzutreffen.
Es ist ein tiefer Fall für den früheren Vorzeigeunternehmer, der ein Faible für teure Manschettenknöpfe hat. Von der Jurorenrolle bei Vox hat er sich wegen der Insolvenzen schon vor einem halben Jahr zurückgezogen. Sein Büro schmückte er einst mit dem Bundesverdienstkreuz, staffierte es aus mit Fotos von ihm und Johannes Rau, sowie ihm und Fidel Castro, präsentierte seine vielen Auszeichnungen und edle Gemälde.
Doch es ist gut möglich, dass Öger sich künftig häufiger in neonbeleuchteten Gerichtssälen aufhalten wird als in Fernsehstudios und Chefbüros.

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/vural-oeger-gericht-erlaesst-arrestbefehl-gegen-den-unternehmer-a-1096250.html

Coface: Deutschland „sichere Wette“
Kreditversicherer betrachtet EM-Teilnehmer nach Länderbewertung


Quelle: Coface