Mittwoch, 18. Februar 2015

Coface bietet nun auch Schutz vor Insolvenzanfechtung an. 

Wir wurden wie folgt informiert:

Anfechtungsabsicherung




Kommende Woche steht unseren gemeinsamen Kunden ein Modul für die zusätzliche Absicherung angefochtener Forderungen zur Verfügung. Dieses Zusatzmodul kann optional sowohl in klassische WKV und AKV Verträge, als auch im Globalliance Contract (GAC) eingeschlossen werden.
 
Der zusätzlich wählbare Deckungsschutz pro Versicherungsjahr ist in Stufen von € 250.000 bis € 3.000.000 wählbar. Die Prämie ist abhängig von der gewählten Zusatz-Versicherungssumme sowie der Unternehmensgröße. Sie wird als Festprämie pro Versicherungsjahr mit separater Vertrags-Unternummer im Voraus berechnet. Diese Festprämie (je nach Deckungsumfang ab € 2.370) fällt zusätzlich zur vertraglichen Mindestprämie an.
 
Unser Zusatzschutz gilt pro Jahr für einen oder mehrere Schäden insgesamt bis zum gewählten Höchstbetrag. In der Deckung enthalten ist die Einhaftung, sofern während der Vertragslaufzeit der Zusatzdeckung vor Vertragsbeginn geleistete Zahlungen angefochten werden, bis zu einem Drittel der gewählten Gesamtdeckungssumme. Dies gilt für alle Versicherungsnehmer und sogar für Neuverträge.
Für neue Versicherungsnehmer (die bis zu drei Jahre Coface-Kunde sind) beträgt die Einhaftungszeit drei Jahre. Für unsere gemeinsamen Kunden, die schon länger als drei Jahre treue Coface-Kunden sind, haften wir entsprechend der Dauer der Vertragsbeziehung, längstens jedoch 10 Jahre zurück. Langjährige Kunden erhalten damit einen Coface-Treuebonus.
 
Die zusätzliche Anfechtungsabsicherung gilt bei Insolvenz und findet Anwendung auf Debitoren mit Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Kanada sowie den USA, soweit das jeweilige Land in den Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.
 
Grundsätzliche Voraussetzung für eine Entschädigung aus der Zusatzdeckung ist, dass bei Einschluss des Moduls bzw. bei Vertragsbeginn (Neuvertrag) für die betroffenen Debitoren eine gültige Deckung besteht. Bei Beendigung des ergänzenden Versicherungsschutzes bleiben bis dahin entstandene und zu den Bedingungen des jeweiligen Vertrages versicherte Forderungen weiterhin zu den Bedingungen und im Rahmen dieses ergänzenden Versicherungsschutzes versichert (Aushaftung).
 
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Dokumente stellen wir Ihnen kurzfristig zur Verfügung.



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