Mittwoch, 12. März 2014

BGH-Urteil „Anrechnungsklauseln in der Warenkreditversicherung“ vom 22. Januar 2014

In den aktuellen Newslettern von Coface und Eulerhermes berichtet man über das BGH Urteil zur "Anrechnungsklausel in den Kreditversicherungsverträgen".

Das Urteil stellt fest, dass Regelungen in den Kreditversicherungsverträgen, die bestimmen, dass nach Beendigung des - einen bestimmten Kunden betreffenden - Versicherungsschutzes sämtliche beim Versicherungsnehmer eingehenden Zahlungen des Kunden in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Kunden angerechnet werden müssen, unwirksam sind.

Zahlungen nach Aufhebung des Versicherungsschutzes kann der Versicherer also nicht mehr auf die ältetsen Forderungen anrechnen und somit die Entschädigungsleistung reduzieren.

Ein sehr spannendes Thema, dass nun Nachbesserung der Versicherer bedarf. In den Newslettern wurde angekündigt, dass man die Regelung prüft und informiert sobald man eine eindeutige mit dem BGH-Urteil übereinstimmende Lösung gefunden hat.

Coface schreibt weiter: " Bereits jetzt arbeiten wir in unserem Schadensbereich im Einklang mit dem BGH-Urteil, sofern der Versicherungsnehmer sich im Vorfeld neuer Lieferungen mit uns abgestimmt hat. Wir sichern Ihnen eine kundenfreundliche und transparente Lösung dieses Themas im Sinne unserer gemeinsamen Versicherungsnehmer zu.
 
Wir informieren Sie unaufgefordert, sobald unsere Lösung vorliegt. Bis dahin bitten wir Sie noch etwas um Geduld."


Das Urteil kann hier eingesehen werden:

 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=66762&pos=2&anz=537
 


Wir informieren Sie wenn die Versicherer Neuigkeiten zu verkünden haben.

Andreas Krummlauf DCC 
 

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